Datenschutz

Die Beschäftigten der Hochschule Wismar können sich ohne Einhaltung des Dienstweges in allen Angelegenheiten des Schutzes ihrer Daten an den Datenschutzbeauftragten wenden.

Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Hochschule bei der Ausführung des Landesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu überwachen und Hinweise zur Umsetzung zu geben. Er kann Auskünfte verlangen und Einsicht in Akten und Dateien nehmen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.

Zu den Aufgaben gehört es insbesondere,

  1. auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Einführung von Datenverarbeitungsmaßnahmen hinzuwirken,
  2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen,
  3. die Daten verarbeitende Stelle bei der Umsetzung der nach den §§ 18, 21 und 22 des DSG M-V erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen,
  4. das Verzeichnis nach § 18 zu führen und
  5. die Vorabkontrolle nach § 19 durchzuführen.