FAQs zum Thema Auslandsstudium
LLP (Life Long Learning) ist das Bildungsprogramm der Europäischen Kommission, um den Austausch und Kooperation zwischen den Hochschulen und Universitäten innerhalb Europas zu fördern. Die Studierenden der deutschen Hochschulen können im Rahmen des LLP – Programms einen Stipendium beantragen. Es werden außerdem keine Studiengebühren erhoben. Die Teilnahme an diesem Programm ist für Studierende aller Fachrichtungen ab dem 3. Fachsemester offen.
Die Beantragung erfolgt über das International Office.
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Die Partnereinrichtungen der Hochschule Wismar im Rahmen des ERASMUS-Programms und weiteren Hochschulkooperationen im europäischen Raum finden Sie unter Hochschulkooperationen. Einen Überblick über Kooperationspartner weltweit sowie die Informationen zu den Koordinatoren und Bewerbungsfristen finden Sie in der Rubrik Weltweit unter Hochschulkooperationen.
Die Aufenthaltsdauer soll mindestens 3 Monate und maximal 12 Monate betragen.
Der allererste Schritt bei den Vorbereitungen auf einen Studienaufenthalt im Ausland ist die Wahl der Gasthochschule bzw. Universität. Die fachlichen Überlegungen allein reichen nicht aus. Das Land und die Kultur sowie die Freizeitmöglichkeiten spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Schließlich ist eins von den Zielen des Programms die Förderung des kulturellen Austausches zwischen den Studierenden. Entscheidende Rolle spielt auch die Sprache des Gastlandes. Nicht überall werden die Kurse in englischer Sprache angeboten! Werfen Sie unbedingt einen Blick auf die Webseite der künftigen Gasthochschule. Auf der Liste mit den ERASMUS –Partnereinrichtungen finden Sie die Verlinkung zu den englischsprachigen Internet-Auftritten der jeweiligen Hochschule bzw. Universität sowie Informationen dazu, mit welchen Fachbereichen ein Austausch besteht. Ferner sind Informationen zu den Kooperationspartnern auf den Webseiten der Fakultäten zu finden:
Es gelten immer unterschiedliche Bewerbungsfristen. Auf der Webseite des International Office unter Hochschulkooperationen finden Sie alle Bewerbungstermine. Bitte beachten Sie, dass dies die Endtermine für die Abgabe der Unterlagen sind. Als Faustregel gilt, sich 3 bis 6 Monate vorher zu erkundigen, die Auswahl zu treffen und mit den Vorbereitungen der Bewerbungsunterlagen etc. anzufangen.
Welche Fächer Sie belegen, entscheiden Sie selbst. Dabei ist es wichtig, dass Sie insgesamt mind. 30 ECTS – Punkte erreichen. Die Informationen zu den Kursen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen und Universitäten. Für alle fachlichen Fragen diesbezüglich wenden Sie sich an den Fachbereichskoordinator. Alle Fächer und Kurse werden in das Learning Agreement eingetragen.
Das Learning Agreement ist Ihr Studienvertrag, wo alle Fächer und Kurse, die Sie belegen, eingetragen werden. Das Formular wird von jeweils 2 Koordinatoren aus beiden Einrichtungen unterzeichnet.
Das so genannte European Credit Transfer System (ECTS) soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Dies ist möglich durch den Erwerb von Leistungspunkten (engl. credit points). Das sind die Anrechnungseinheiten, die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden.
Es werden keine bestimmten Sprachkenntnisse für die Teilnahme an dem ERASMUS – Programm vorausgesetzt, es wird jedoch empfohlen, zumindest Grundkenntnisse der Sprache im Gastland zu haben. Meistens, wie zum Beispiel an vielen Universitäten in Finnland, wird ein Grundkurs der jeweiligen Landessprache angeboten. Das Gute daran ist, dass man nicht nur die Sprache lernt, sondern auch Kreditpunkte angerechnet bekommt.
Nehmen Sie an dem ERASMUS-Programm teil, haben Sie die Möglichkeit ein Stipendium zu beantragen. Durchschnittlich beläuft sich die Höhe auf ca. 100 Euro (max. 200 Euro/Monat).
Diese Unterlagen gehören zu Ihrer vollständigen Bewerbung:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Transcript of records, auf Deutsch die Leistungsübersicht
Ihre persönliche Leistungsübersicht können Sie aus dem Internet herunterladen. Dafür gehen Sie zunächst auf die Webseite https://lsf.hs-wismar.de, melden sich unter Ihrem Loginname und Passwort, die Sie im Rechenzentrum erhalten haben und dann Leistungsübersicht auswählen und ausdrucken. - Tabellarischer Lebenslauf
- Ausgefülltes und von dem Fachbereichskoordinator unterzeichnetes Learning Agreement
Sie können sich auch selbstständig für einen Studienaufenthalt bewerben. Und auch für einen solchen Aufenthalt können Sie ein Stipendium beantragen. In diesem Fall sind Sie der so genannte Free – Mover. Bitte beachten Sie, dass dabei unterschiedliche Fristen, Termine sowie Voraussetzungen gelten, anders als beim Austausch im Rahmen des ERASMUS –Programms, denn die Bewerbung geht direkt an die Gasthochschule oder Universität.
Mehr zum Free – Mover - Programm finden Sie auf der Webseite von DAAD.
Wem ein BAFöG – Anspruch im Inland zusteht, der kann in der Regel auch im Ausland gefördert werden. Auch wenn Sie kein BAFöG für das Studium in Deutschland beziehen, empfehlen wir Ihnen trotzdem sich an das zuständige Amt zu wenden und sich zu erkundigen, denn die Förderbeträge im Ausland liegen wesentlich höher. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Es gibt viele verschiedene Organisationen, die einen Studienaufenthalt im Ausland fördern.
Hier sind einige links zu den wichtigsten Förderorganisationen und Institutionen.
Die Stipendiendatenbank des DAAD unter „Studieren, Forschen und Lehren im Ausland finden“ – „Fördermöglichkeiten“
www.daad.de
Index deutscher Stiftungen (mit Links zu amerikanischen Stiftungen)
www.stiftungsindex.de
Bundesverband Deutscher Stiftungen
www.stiftungen.org
German – American Fulbright Kommission vergibt Stipendien für Studienaufenthalte in den USA
www.fulbright.de
International Education Financial Aid
www.iefa.org
Aktuelle Förderungen und Ausschreibungen, wie z.B. Stipendien, finden Sie unter Finanzielle Förderung innerhalb der enstprechenden Rubrik Europa oder Weltweit. Einen Link zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie allerdings auch unter Neuigkeiten.
FAQs zum Thema Auslandspraktikum
Das ERASMUS-Programm ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union, dessen hauptsächliche Zielsetzung es ist, die Internationalisierung der Hochschulen und die Qualität der Hochschulbildung vor allem durch den studentischen und akademischen Austausch zu unterstützen. In erster Linie wird Studierenden und Dozenten im Rahmen des ERASMUS-Programms mit einem von der EU zur Verfügung gestellten Budget ein Auslandsaufenthalt im europäischen Ausland ermöglicht. Im neuen "Programm für Lebenslanges Lernen (LLP)" wird unter anderem ab dem Hochschuljahr 2007/08 eine zusätzlich neue Programmlinie für die Studierendenmobilität - Auslandspraktika angeboten. Die Zielsetzung dieser Aktivität ist, dass Studierenden die Möglichkeit gegeben werden soll, Arbeitserfahrungen in einem internationalen Umfeld zu sammeln. Die Antragstellung erfolgt über die Heimathochschule des Studierenden.
Das Angebot richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen. Die Beantragung sowie Beratung erfolgt über das International Office. Die Praktika sollen in Unternehmen absolviert werden. Ausnahmen sind möglich, insbesondere wenn dies im Rahmen des Studienganges sinnvoll erscheint. Als Durchschnittsfördersatz pro Monat werden 350,00 EUR angestrebt. Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes muss eine Vereinbarung ("Placement Contract") zwischen dem Teilnehmer und der entsendenden Einrichtung sowie ein "Training Agreement" zwischen entsendender Hochschule, Unternehmen und Studierenden geschlossen werden.Als Zielländer kommen alle Länder der EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Rumänien, Bulgarien und die Türkei in Frage. Praktika in der Schweiz sind auch möglich, erfordern aber ein gesondertes Bewerbungsverfahren.
Wenn Sie Ihren Praktikumsplatz selbst gefunden haben und nur einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen, sollten die Unterlagen mindestens einen Monat vor dem Praktikumsbeginn beim International Office an der Hochschule Wismar eingehen.
Ein Auslandspraktikum muss mindestens drei und darf höchstens zwölf Monate dauern.
Wenn Sie bereits einen Praktikumsplatz in einem Unternehmen gefunden haben, können Sie im Rahmen des Leonardo-Programms einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bewerbungsformular (Termin: mind. 2 Monate vor Praktikumsbeginn)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Confirmation (Bestätigungsschreiben) des Unternehmens
- Immatrikulationsbescheinigung
- Versicherungsbescheinigung des Studierenden
- Bestätigung der Hochschule
Grundsätzlich gelten hier die gleichen Empfehlungen wie bei den Studienaufenthalten. Die einzelnen Voraussetzungen sind in der Regel in den Stellenausschreibungen definiert. Im englischsprachigen Ausland werden jedoch immer sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt.
Ähnlich wie beim Studium gibt es eine Reihe von verschiedenen Organisationen und Institutionen, die die Auslandspraktika fördern.
Ja, hier haben wir eine kleine Liste zusammengestellt, die Interessierten weiterhelfen kann.
Angebote für Praktika im Ausland nach Ländern
http://praktika.de/
Praktikums- und Stellenbörse mit zahlreichen aktuellen Angeboten(Praktika, Jobs, Abschlussarbeiten, Ausbildungsstellen) aus dem In- und Ausland
www.praktikum.info
Praktikumsbörse der Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
Beratungsservice für Auslandspraktika im englischsprachigen Raum
www.college-council.de
Informationen zu Auslandspraktika und Work & Travel –Programme weltweit
www.world-of-exchange.com
www.travelworks.de
Plattform für länderübergreifende Recherche
www.monetos.de