Der Senat hat am Donnerstag neue Konditionen für die Stipendien der Hochschule Wismar beschlossen. Die wichtigsten Änderungen:
- Erweiterung der Regelförderzeit auf drei Jahre analog zur Landesgraduiertenförderung (bislang: 2 Jahre)
- Grundstipendiensatzes von 1.500 Euro analog zur Landesgraduiertenförderung MV (bislang: 800 Euro)
- eine anteilige Erstattung von Mitgliedsbeiträgen der Krankenversicherung bis in Höhe von 7,5 Prozent des Grundstipendiensatzes,
- Familienzuschläge in Höhe von 150 Euro für das erste Kind, 100 Euro für jedes weitere (bislang: 50 Euro je Kind)
Einmal jährlich schreibt das Rektorat zwei Promotionsstipendien aus, um die kooperative Promotion an der Hochschule zu fördern und als Einrichtung attraktiver für Nachwuchsforschende zu sein (Bewerbungsfrist: 1. September, Förderbeginn: 1. Oktober).
(JO)