Diese Maßnahme betrifft die Teilnahme von Promovierenden an Fachtagungen, Sommer- und Winterschulen sowie Kolloquien, sofern die Teilnahme in direktem Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben steht und die Promovierenden einen aktiven Beitrag leisten (Vortrag oder Posterpräsentation).
Ebenso förderfähig ist die Erstattung der Reisekosten für Promotionsbetreuende, die an der Verteidigung von Dissertationen teilnehmen. Die übrigen Vergaberegeln bleiben unverändert:
- Erstattung von 50 % der Reisekosten (inkl. Teilnahmegebühren) nach dem Landesreisekostengesetz, maximal 1.000 EUR.
- Ein Antrag pro Person und Jahr ist möglich.
- Die Bewilligung der formgerechten Anträge erfolgt nach Eingang ("Windhund-Prinzip").
- Die Antragstellenden müssen kurz darlegen, warum alternative Finanzierungsquellen nicht zur Verfügung stehen.
Diese Entscheidung soll den wissenschaftlichen Austausch fördern sowie die erfolgreiche Durchführung von Promotionsvorhaben unterstützen. (JO)