Höhere Reisekostenzuschüsse für Promovierende und Betreuende

Das Bild zeigt zwei Männer an einem Tisch. Der linke trägt ein weißes Hemd, stützt seinen Kopf auf die Hand und blickt nachdenklich zur Kamera. Der rechte trägt eine schwarze Jacke, hat die Arme verschränkt und schaut leicht zur Seite.
Doktoranden Julian Reeh LL. M. (Wirtschaftsrecht) und Christopher Baar M. Eng. (Bauingenieurwesen), Quelle: Hochschule Wismar/kb
Drei junge Promovierende sitzen nebeneinander in einem Seminarraum und hören aufmerksam zu. Der Mann in der Mitte trägt einen Vollbart und hat lange Haare, die zu einem Knoten gebunden sind. Die anderen beiden Männer tragen Brillen und haben den Blick nach vorne gerichtet.
Die kooperativ Promovierenden der Hochschule stellen sich gegenseitig ihre Promotionsprojekte vor und diskutieren über gemeinsame Themen, Quelle: Hochschule Wismar/kb

Diese Maßnahme betrifft die Teilnahme von Promovierenden an Fachtagungen, Sommer- und Winterschulen sowie Kolloquien, sofern die Teilnahme in direktem Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben steht und die Promovierenden einen aktiven Beitrag leisten (Vortrag oder Posterpräsentation).

Ebenso förderfähig ist die Erstattung der Reisekosten für Promotionsbetreuende, die an der Verteidigung von Dissertationen teilnehmen. Die übrigen Vergaberegeln bleiben unverändert:

  • Erstattung von 50 % der Reisekosten (inkl. Teilnahmegebühren) nach dem Landesreisekostengesetz, maximal 1.000 EUR.
  • Ein Antrag pro Person und Jahr ist möglich.
  • Die Bewilligung der formgerechten Anträge erfolgt nach Eingang ("Windhund-Prinzip").
  • Die Antragstellenden müssen kurz darlegen, warum alternative Finanzierungsquellen nicht zur Verfügung stehen.

Diese Entscheidung soll den wissenschaftlichen Austausch fördern sowie die erfolgreiche Durchführung von Promotionsvorhaben unterstützen. (JO)

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