Interne Studiengangsakkreditierung
Durch die Implementierung des Qualitätsmanagementsystems und dessen Zertifzierung durch die Systemakkreditierung ist es der Hochschule Wismar möglich, alle Studiengänge intern zu akkreditieren. Somit entfällt eine Begutachtung der Studiengänge durch eine Akkreditierungsagentur in Form von Programmakkreditierungen. Die interne Akkreditierung wird nun von uns selbst gesteuert. Diese schließt eine externe Begutachtung durch eine Gutachtergruppe ein. Die für die Akkreditierung notwendigen internen Qualitätssicherungsprozesse (dazu gehören Evaluationen und darauf folgende Maßnahmen sowie deren Dokumentation) und externen Begutachtungen erfolgen für alle Studiengänge nach einem festgelegten Zeitplan.
Als rechtliche Grundlage für die interne und externe Akkreditierung ist die Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 bis 4 des Studienakkreditierungsstaatsvertrag mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017 zu beachten.
Die Regelungen für die interne Akkreditierung ist in der Ordnung für Qualität in Lehre und Studium sowie in der Richtlinie zur Reakkreditierung von Studiengängen festgehalten.
Die interne Akkreditierung überprüft die Qualität von Studium und Lehre in den einzelnen Studiengängen sowie die Weiterentwicklung des Studiengangs. Dazu werden Maßnahmen und Erkennnisse aus den regelmäßig durchgeführten Evalautionen, Kennzahlen und quantitative Studiengangsentwicklungen und die Dokumentation der Weiterentwicklungen innerhalb des Studiengangs genutzt.
Der daraus entstehende Akkredierungsbericht und die Einschätzung einer externen Gutachtergruppe bilden die Grundlage für die Akkreditierungsentscheidung des Rektorats. Dieses kann den Studiengang akkreditieren (mit Auflagen oder ohne Auflagen) oder aber auch nicht akkreditierten.
Die interne Akkreditierung ist auf 6 Jahre befristet. Die Akkreditierungsberichte werden auf den Internetseiten des Akkreditierungsrates veröffentlicht.