Allgemeines zu Open Access

Was ist Open Access (OA)?

„Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“ (Berliner Erklärung, 2003)


Vorteile von Open Access

... für Autor*innen

  • Verstärkte Sichtbarkeit der Publikation  
  • Einfacheres Auffinden durch Suchmaschinen

... für Forschung und Lehre

  • Einfacherer Zugang zu neusten Forschungsdaten
  • Erleichtert die offene Diskussion von Forschungsergebnissen
  • Fördert die internationale Zusammenarbeit

... für die Gesellschaft

  • Keine Doppelfinanzierung der Wissenschaft
  • Freier Zugang zu Wissen für alle
     

Weitere Informationen zu den Vorteilen von Open Access finden Sie hier.

Unterschiede zwischen Diamond, Gold u. Green OA

Diamond OA

Die Publikationen können jederzeit von jedem Menschen weltweit kostenlos gelesen werden. Auch für die Autor*innen fallen keine Kosten an. Mehr Informationen finden Sie hier.

Gold OA

Hier werden die Publikationen sofort in einem Open Access Medium veröffentlicht und sind so Menschen aus aller Welt kostenlos zugänglich. Für die Autoren fallen Veröffentlichungsgebühren an, die je nach Verlag und Medium unterschiedlich hoch ausfallen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Green OA

Die Publikationen werden zusätzlich zu der Veröffentlichung in einer kostenpflichtigen Zeitschrift in institutionellen oder fachspezifischen Repositorien veröffentlicht und sind somit kostenfrei zugänglich. Dies kann je nach Vertragsbedingungen entweder zeitgleich mit der Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder erst nach einer festgelegten Sperrfrist geschehen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Berliner Erklärung

Die Berliner Erklärung wurde 2003 vom Max-Planck-Institut verabschiedet und gilt bis heute als Meilenstein für die Open-Access-Bewegung und als Maßstab für den Umgang mit Forschungsdaten und -literatur. Im Jahr 2023 wurde sie von der Hochschule Wismar unterzeichnet.

OA-Policy der Hochschule Wismar

OA-Policy der Hochschule Wismar