Publikationsfonds

Bedingungen zur Finanzierung durch den Fonds

Für die Finanzierung aus dem Publikationsfonds muss die antragsstellende Person Doktorand*in auf einer Hausstelle oder Promotionsstipendant*in und Erstautor*in sein, wobei pro Person maximal EIN Antrag pro Jahr gestellt werden kann. Eine Kostenerstattung für Gold-Open-Access-Zeitschriften kann beantragt werden, wenn die Zeitschrift im Directory of Open Access Journals (DOAJ) (siehe Ressourcen zur Qualitätskontrolle) enthalten ist. Für die Förderung einer Publikation in einer Closed-Access-Zeitschrift bei den Verlagen Wiley, Springer Nature und Elsevier muss im Antragsprozess beim Verlag die Open-Access-Option angekreuzt werden.

Antragsverfahren zur Genehmigung von Geldern aus dem Fond

Für die Genehmigung ist ein formloser Antrag per E-Mail mit folgenden Angaben nötig:

  1. Name der Zeitschrift und gegebenenfalls weitere bibliographische Informationen zur Veröffentlichung
  2. Rechnungsbetrag oder Kostenschätzung
  3. Begründung, warum andere Finanzierungsquellen ausgeschlossen sind
  4. Privatadresse
  5. Bankverbindung: Name der Bank, IBAN, BIC
  6. Betreuungszusage der Betreuung an der Hochschule Wismar als Anlage
  7. Bedarfsforderung bei der Fakultätsverwaltung stellen und auf dieser die zugesandte Kontierung eintragen

Ansprechpartner