LSF-Portal
Über das LSF-(Lehre-Studium-Forschung)-Portal können Sie folgende Dienste nutzen:
- Prüfungsanmeldung
- Notenübersicht / Leistungsbescheinigung
- Studien- und Immatrikulationsbescheinigungen
- Bearbeitung der Kontaktdaten
- Mitarbeiter: Planung von Veranstaltungen und Räumen
- Mitarbeiter: Eingabe von Prüfungsleistungen
- Nach der Anmeldung am System klicken Sie zunächst auf der linken Seite auf "Prüfungsverwaltung" und anschließend im mittleren Bereich auf "Prüfungsan- und -abmeldung".
- Lesen Sie nun die "Wichtigen Informationen zur Anmeldung" sorgfältig und akzeptieren diese durch Setzen des Hakens.
- Im folgenden Bildschirm öffnen Sie entsprechend mittels Klick auf Ihren Studiengang die Baumstruktur, bis alle Prüfungen angezeigt werden.
- Durch einen Klick auf die gewünschte Prüfung erscheinen ein oder mehrere Prüfungstermine, zu denen Sie sich über einen Klick auf "Prüfung anmelden" anmelden können.
Ein Stornieren der Anmeldung ist hier gleichfalls möglich.
Eine Übersicht der angemeldeten Prüfungen können Sie unter "Prüfungsverwaltung" › "Prüfungsbescheinigungen (Leistungsübersicht -pdf zum Drucken)" › "Angemeldete Prüfungen" einsehen bzw. ausdrucken.
- Klicken Sie auf den Reiter "Meine Funktionen"
- Klicken Sie im Menü links auf "Prüfungsverwaltung"
- Klicken Sie auf "Notenspiegel HTML-Ansicht"
- Wählen Sie dann Ihren Abschluß und Ihren Studiengang aus
- Klicken Sie auf "Prüfungsbescheinigungen"
- Wählen Sie die gewünschte Bescheinigung aus der Auswahlliste aus
- optional können Sie Zusatztexte (z.B. Titel von Projekten) auswählen --> Versionen mit Zusatztext
- Klicken Sie auf den Reiter "Meine Funktionen"
- Wählen Sie dann im Menü links den Button "Studiumsverwaltung" aus
- Wählen Sie danach "Studienbescheinigungen" aus
- Wählen Sie die gewünschte Studienbescheinigung aus (deutsch, englisch, für BAföG)
Wichtiger Hinweis für Direktstudenten
Gemäß Gebührensatzung der Hochschule Wismar in ihrer aktuellen Fassung ist eine Zweitschrift einer Studien- bzw. BAföG-Bescheinigung zu vergangenen Semestern gebührenpflichtig und ausschließlich über den Servicepoint des Immatrikulations- und Prüfungsamtes zu beziehen. Die jeweils zu entrichtenden Gebühren können Sie der Anlage 2 (Tarifstelle 2.6) der Gebührensatzung entnehmen.