Für unsere Hochschule bedeutet das, dass wir den Lehrbetrieb auf dem Campus unter den zum Sommersemesterstart kommunizierten Rahmenbedingungen weiter fortführen.
Konkret heißt das
für den Studienbetrieb:
- der Studienbetrieb findet nach Maßgabe der HochschulCoronaVO M-V in Präsenz statt
- es ist die 3G-Regel in Gebäuden einzuhalten
- es gilt Maskenpflicht in Hochschulgebäuden, Ausnahme: Referenten während der Lehrveranstaltungen mit Abstand > 2 m
- weiterhin Einhaltung der AHA-L-Regeln
- die Meldeketten sind einzuhalten
- verbindlich bleibt der Corona-Hygieneplan der Hochschule
darüber hinaus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des betrieblichen Infektionsschutzes:
- Angebot von einem kostenlosen Test pro Woche
- Bereitstellung von Gesichtsmasken (med. und FFP-2)
- Impfungen gegen Corona sind in der Arbeitszeit möglich
- mobile Arbeit im Rahmen der Dienstvereinbarung
- Beratungen möglichst weiterhin vor allem in digitaler Form
- festgelegte Maßnahmen gelten auch in den Pausen
Details können dem Hygieneplan Corona unserer Hochschule entnommen werden, der auch weiterhin den zuständigen Gesundheitsämtern vorgelegt werden muss.
Hinweis:
Weil das Ministerium (WKM) sich sein Lagebild auf Basis dieser offiziellen Daten bildet, die die Hochschulen wöchentlich melden, ist es wichtig, dass mit Covid19-Infizierte unserer Hochschule das Corona-Meldeformular ausfüllen. Nur wenn die Daten ein einigermaßen zutreffendes Bild der Lage zeichnen, können auch auf Landesebene die passenden Maßnahmen getroffen werden.