Entsprechend dieser neuen Hochschul-Corona-Verordnung gilt ab sofort an der Hochschule kein "3G" mehr. Allen ist der Zugang zu Gebäuden und auch zu allen Lehrveranstaltungen unabhängig von ihrem Impf-, Genesenen- oder Teststatus möglich.
Alle anderen Regelungen bleiben bis 30.4.2022 unverändert gültig, z. B. gilt weiterhin die Maskenpflicht in den Lehrveranstaltungen. Bis Ende April gilt weiterhin der Aufruf, die Lehre wenn möglich in hybriden Formaten anzubieten. Voraussichtlich ab dem 1.5.2022 werden weitere Lockerungen erwartet und der Lehrbetrieb wieder uneingeschränkt in Präsenz weitergehen. Darüber wird der Prorektor für Bildung genauer informieren, sobald entsprechende Details vorliegen.
Wir wünschen Ihnen allen noch schöne Osterfeiertage und bleiben Sie gesund.