Durch den Wegfall von nahezu allen pandemiebedingten Einschränkungen werden auch an der Hochschule Wismar ab dem 02.05.2022 deutlich weniger Corona-Hygiene-Regelungen gelten. Die Verpflichtungen zum Tragen von Masken und zum Einhalten von Mindestabständen werden in Empfehlungen umgewandelt. Es finden keine Kontrollen entsprechender Nachweise mehr statt. Die Meldeverpflichtung einer Infektion wird ebenfalls aufgehoben.
Für Dienstreisen, Exkursionen und ähnliches gelten unter Aufhebung von besonderen Genehmigungen die ursprünglichen Zuständigkeiten.
Im Rahmen der noch bis zum 25.5.2022 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung gelten Basisschutzmaßnahmen. Die AHA-L-Hygieneregeln bleiben der neue Standard.