Handlungsrahmen für Präsenzveranstaltungen
in Gebäuden und auf Freiflächen aller Standorte der Hochschule Wismar während der Pandemie durch SARS-CoV-2
Veranstaltungsstopp
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind derzeit Veranstaltungen, die über den Lehr-, Prüfungs- und Forschungsbetrieb hinausgehen, bis auf Widerruf untersagt. Deshalb kann der Handlungsrahmen keine Anwendung finden. geprüft: 3.3.22
Präsenzveranstaltungen (außer Lehr- und Prüfungsveranstaltungen) sollen an der Hochschule Wismar nach Möglichkeit vermieden werden. Wo es möglich ist, sind digitale Formate wie Videokonferenzen oder Telefonschalten zu verwenden.
Wo Präsenzveranstaltungen erforderlich sind, ist eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der Hochschule Wismar als Veranstalter_in zu benennen. Die oder der Veranstalter_in verantwortet die Einhaltung der geltenden, allgemeinen und die spezifischen Hygiene- und Abstandsregeln der Hochschule Wismar – vor, während und nach der Veranstaltung.
Inbegriffen sind Veranstaltungen mit externen Personen (z. B.: Netzwerk- oder Forschungsprojekttreffen mit externen Partnern, Weiterbildung mit externen Teilnehmenden, KinderUni etc.).
Analog kann das Hygienekonzept als Handlungshilfe für die Organisation einer Veranstaltung in angemieteten Räumlichkeiten oder für Flächen genutzt werden, die nicht zur Hochschule gehören und für die kein eigener Hygieneplan exisitiert. (z. B.: im Technologie- und Forschungszentrum Wismar). Ausgenommen sind Veranstaltungen zum Lehr- und Prüfungsbetrieb.
Die vorliegenden Dokumente sind Handlungshilfen für die Organisation und Durchführung einer Veranstaltung. Sie sind von den Veranstaltenden entsprechend vorzubereiten, anzuwenden und nachzubereiten.
Oberstes Ziel muss es auch weiterhin sein, Infektionen von Person zu Person zu verhindern und Personen aus Risikogruppen zu schützen. Aus diesem Grund gilt es diese Rahmenbedingungen einzuhalten, um Infektionsketten zu unterbrechen.