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Honorarprofessoren offiziell ernannt

Der Senatsvorsitzende, Prof. Dr. Martin Krohn (hintenrechts), überreicht die Ernennungsurkunden zum Honorarprofessor der Hochschule Wismar an Dr. Hieronymus Sturm (rechts) sowie Dr. Jens Walter und gratulierte gemeinsam mit dem Rektor, Prof. Dr. Wiegand Hoffmeister.
Quelle: Hochschule Wismar/kb

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Dr. Hieronymus Sturm (links) und Dr. Jens Walter mit ihren Ernennungsurkunden zum Honorarprofessor der Hochschule Wismar

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Der Senatsvorsitzende, Prof. Dr. Martin Krohn, überreicht die Ernennungsurkunden zum Honorarprofessor der Hochschule Wismar an Dr. Jens Walter und gratulierte gemeinsam mit dem Rektor, Prof. Dr. Wiegand Hoffmeister.

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Nachdem der Senatsvorsitzende, Prof. Dr. Martin Krohn, die Ernennungsurkunden zum Honorarprofessor der Hochschule Wismar an Dr. Hieronymus Sturm überreicht hatte, gratulierte der Rektor, Prof. Dr. Wiegand Hoffmeister.

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(Wismar) Am Freitag, dem 6. November 2020, haben Dr. rer. pol. Hieronymus Sturm und Ph.D. Jens Walter vom Senatsvorsitzenden Prof Dr.-Ing. Martin Krohn ihre Bestellungsurkunden zum Honorarprofessor erhalten. Im Namen des Rektorats gratulierte der Rektor, Prof. Dr. jur. Bodo Wiegand-Hoffmeister, ebenso herzlich.

Senatsentscheidung online – Bestellung analog
Bereits in der Online-Sitzung am 17. September 2020 hatte der XI. Senat der Hochschule Wismar beschlossen Dr. Sturm und Dr. Walter aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen als Honorarprofessoren der Wismarer Hochschule zu bestellen und ihnen den offiziellen Titel Professor zu verleihen. Beide sind seit 2014 für die Hochschule tätig und ergänzen mit ihren Lehrgeboten das Spektrum an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Professor Dr. Hieronymus Sturm
Als Studiengangsleiter des Master-Fernstudiengangs Vertrieb und Marketing der Hochschule Wismar vertritt Dr. Sturm seit 2014 neben methodischen Fächern wie wissenschaftliche Methoden und Statistik überwiegend inhaltliche Fächer wie Grundlagen Vertrieb, Konsumentenverhalten, Verkaufspsychologie, Vertriebsführung und Onlinemarketing. Dies zeigt zum einen seine große Kompetenzbreite und zum anderen eine fachliche Tiefe in der Lehrausrichtung. Seine Lehrinhalte vermittelt er möglichst in Onlineversionen. Der hohe Erfolg seiner Veranstaltungen wird auch dadurch ausgedrückt, dass er in den vergangenen Jahren über 40 Master-Thesen im Bereich Marketing und Vertrieb betreut hat. Dr. Sturm hatte sowohl an der Universität Rostock als auch an der irländischen Universität Kirk studiert und das Studium als Diplom-Kaufmann abgeschlossen. Im Jahr 2008 promovierte er an der Universität Rostock und arbeitete danach in verschiedenen Unternehmen im Bereich Marketing und Sales.

Professor Dr. Jens Walter
In der Begründung zur Bestellung Dr. Walters zum Honorarprofessor steht u. a., dass er „als fachlich ausgesprochen versierter, menschlich integrer und deutlich über das erwartbare Maß leistungsbereiter und leistungsfähiger Kollege bekannt ist.“ Für die Lehre ebenso wie für die wissenschaftliche Arbeit an unserer Hochschule sind seine vielfältigen, höchst unterschiedlichen und teils sehr verantwortungsvollen Positionen in verschiedenen Organisationen von hohem Wert. Seine außergewöhnlich umfangreiche Berufserfahrung außerhalb der Hochschule und seine Erfahrungen sowohl in der Präsenzlehre, als auch im Fernstudium qualifizieren ihn für die Honorarprofessur. Von den Studierenden gibt es ebenfalls durchgehend positive Bewertungen. Im Themengebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre zeichnet er für die Schwerpunkte Unternehmensführung, Personalführung und Marketing verantwortlich. Professor Walter kennt die Wismarer Hochschule auch als Student. Denn vor 20 Jahren schloss er sein Studium des Wirtschaftsrechts als Dipl.-Wirtschaftsjurist, 2009 sein Master-Fernstudium Sales & Marketing als Master of Science ab und erreicht vor vier Jahren seine nächste wissenschaftliche Qualifikation als der Wismarer Alumnus promovierte.

Bestellungsverfahren für Honorarprofessorinnen und -professoren
Die Bestellung zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor richtet sich nach den Regelungen des § 73 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes. An der Hochschule Wismar erfolgt sie auf Vorschlag des Fakultätsrates durch Ermessensentscheidung des Senats. An die Bestellung ist die Erwartung geknüpft, dass die Honorarprofessorin oder der Honorarprofessor einen wesentlichen Beitrag zur Ergänzung des Lehrangebotes der Hochschule Wismar leistet und eine enge wissenschaftliche Arbeitsbeziehung nachhaltig pflegt. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren dürfen nach entsprechender Verleihung des Titels durch den Senat die Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ auch nach ihrem Ausscheiden führen, wenn sie die Bezeichnung bereits fünf Jahre geführt haben.


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