Internationaler Tag gegen Rassismus

Die Hochschule Wismar betrachtet die aktuelle Entwicklung von Demokratie und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern mit großer Sorge. Die Offenheit für ein Weltbild, welches mit den Werten einer freiheitlich-rechtstaatlichen Demokratie nicht mehr vereinbar ist, nimmt in Deutschland zu. Dem muss offensiv begegnet werden. Dazu gehört auch, über die Werte aufzuklären, die unserem Staatsverständnis zu Grunde liegen, jederzeit für sie einzutreten und sich erst recht aktiv gegen ihre Beeinträchtigung zu wenden. 

Die Hochschule Wismar ist eine staatliche Einrichtung und als solche ist sie nicht neutral, sondern fest im Gefüge der Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert. Wir sind uns unserer Verpflichtung bewusst, wie sie in Art. 18a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern umschrieben ist. Dort heißt es in Absatz 2: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu stören, und insbesondere darauf gerichtet sind, nationalsozialistisches, antisemitisches, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig. Es ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten“.

Auch jenseits der Grenzen, die Grundgesetz und Landesverfassung normieren, sehen wir uns in der Verpflichtung, über die gesetzlichen Aufgaben hinaus im Sinne einer Vorbildfunktion einen Beitrag zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt zu leisten. Wir sind uns bewusst, dass gerade Hochschulen nach wie vor zu den Institutionen zählen, deren Aussagen und Handeln mit hoher Akzeptanz verbunden sind. Sie sind daher geeignet, Menschen sachlich anzusprechen mit der Chance, Gehör zu finden. Erst recht haben sie als wissenschaftliche Einrichtungen eine besondere Verantwortung, junge Menschen nicht allein fachlich auszubilden. Sie begleiten diese vielmehr in ihrer gesamten Persönlichkeitsentwicklung. Dazu gehört auch die Förderung der Befähigung zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, wie es uns § 28 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vorgibt. Das schließt ebenso das Erleben eines Raumes der Toleranz und des offenen Diskurses auf wissenschaftlicher Grundlage in wechselseitiger Wertschätzung und Akzeptanz eines und einer jeden als gleichberechtigtes Mitglied unserer Gesellschaft ein. 

An der Hochschule Wismar wird alles unternommen, diesen Raum eines toleranten und offenen Diskurses mit den gegebenen Mitteln abzusichern und durchzusetzen. Der Campus muss ein angstfreier und sicherer Raum für alle sein und jede sowie jeder erhält bei Bedarf von allen Stellen der Hochschule Schutz und Hilfe.

Die Hochschulleitung fördert das Eintreten für Demokratie und Vielfalt ausdrücklich. Sie begrüßt, dass bereits jetzt aus der Mitte der Hochschule zahlreiche Akteure zusammengefunden haben, um hier wichtige Beiträge zu leisten. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung der Kampagne für Demokratie und Vielfalt, ebenso wie Ideen, öffentliche bzw. hochschulöffentliche Veranstaltungen wie ein Demokratiecafé oder ein Demokratiekolloquium zu ausgewählten Themen noch im Sommersemester 2025 zu etablieren. Explizit dankt die Hochschulleitung allen, die sich hier einbringen, und ermuntert alle Hochschulangehörigen, sich dem anzuschließen bzw. eigene Ideen zu entwickeln. Auf die Unterstützung der Hochschule können Sie dabei zählen. 

Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an
das Rektorat der Hochschule Wismar
unter Telefon: 03841 753-72 18
oder per E-Mail: rektor@hs-wismar.de

 


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