Stellenausschreibungen
Unsere Hochschule bietet ein dynamisches Arbeitsumfeld. Dafür braucht sie engagierte Lehrende und Mitarbeiter. Behalten Sie uns im Blick.
Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Bewerbung, gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften.
Datenerhebung
Im Zuge Ihrer Bewerbung werden von uns die nachfolgend aufgezählten persönlichen Bewerbungsdaten von Ihnen erhoben und verarbeitet:
Name, Vorname
Adresse
Telefonnummer
E-Mail
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate u.ä.)
Zweck der Datenerfassung / Weitergabe
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Stellenbesetzung innerhalb der Hochschule Wismar. Ihre Daten werden grundsätzlich nur an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen der Hochschule Wismar weitergeleitet. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.
Aufbewahrungsdauer der Bewerbungsdaten
Eine Löschung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
Speicherung für zukünftige Stellenausschreibungen
Sollten wir Ihnen keine aktuell zu besetzende Stelle anbieten können, jedoch aufgrund Ihres Profils der Ansicht sein, dass Ihre Bewerbung eventuell für zukünftige Stellenangebote interessant sein könnte, werden wir Ihre persönlichen Bewerbungsdaten zwölf Monate lang speichern, sofern Sie einer solchen Speicherung und Nutzung ausdrücklich zustimmen.
Datensicherheit
Um die im Rahmen Ihrer Bewerbung erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen haben wir diverse technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. Insbesondere erfolgt die weitere Behandlung Ihrer Online-Bewerbung nach Eingang an der Hochschule auf elektronischem Weg, der nach dem Stand der Technik gesichert ist.
Auskunftsrecht und Widerruf
Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, oder in Fällen von Auskünften, Berichtigung oder Löschung von Daten, sowie Widerruf erteilter Einwilligungen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Marco Block
Tel.: 0385 633–5131
datenschutz(at)hs-wismar(dot)de
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise und -bestimmungen, wie sie für unseren Webauftritt gelten.
Professur W2 ,,Holzbau und hybride Konstruktionen" unbefristet in Vollzeit
In der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Hochschule Wismar ist zum 01.03.2026 zu besetzen:
Professur W2 ,,Holzbau und hybride Konstruktionen"
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Studium des Bauingenieurwesens, die über umfangreiche Kenntnisse auf den Gebieten des Ingenieurholzbaus und der Holz-Verbundkonstruktionen verfügen und diese durch besondere wissenschaftliche Leistungen (Promotion oder gleichwertige wissenschaftliche Leistung) nachgewiesen haben. Eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sind, ist nachzuweisen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, alle Lehraufgaben in den Fachgebieten Holzbau- und hybride Konstruktionen in der gesamten Bandbreite im Bachelor- und Masterstudiengang Bauingenieurwesen zu vertreten. Ebenso wird die Bereitschaft vorausgesetzt, auch in anderen Grundlagenfächern des konstruktiven Ingenieurbaus mitzuwirken.
Zu den Aufgaben der Professur gehört auch die Durchführung von Lehrveranstaltungen an der Universität Rostock im Rahmen des BLU-Konzepts.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird zudem die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Hochschule erwartet. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Nähere Auskünfte erteilt die/der Vorsitzende der Berufungskommission, Herr Prof. Dr.-Ing. Guido Bolle (03841/7537290; guido.bolle@hs-wismar.de).
Wir bieten
- zertifizierte familiengerechte Hochschule mit Total-E-Quality-Prädikat
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz).
Die Hochschule ist Trägerin des TotaI-E-Quality-Prädikates und als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 16.12.2024 online über das Bewerberportal BITE.
*§ 58 LHG MV
"(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."
Professur W2 „Allgemeine Wirtschaftspsychologie, Konsumenten- und Medienpsychologie" unbefristet in Vollzeit
An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Professur, in Vollzeit, zu besetzen:
Professur W2
„Allgemeine Wirtschaftspsychologie, Konsumenten- u. Medienpsychologie"
Die Ausschreibung richtet sich an engagierte und innovative Persönlichkeiten mit einem einschlägigen Hochschulstudium, praktischer Erfahrung und pädagogischer Eignung. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich der Konsum- und Medienpsychologie und haben ihre besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit durch eine Promotion nachgewiesen.
Es bietet sich die Möglichkeit, inhaltlich und methodisch einen wesentlichen Beitrag in den Aufbau und die Etablierung einer neuen Studienrichtung zu leisten. Wir wünschen uns daher Persönlichkeiten, die sich mit Kreativität und Engagement sowie ausgeprägter Studierendenorientierung an dieser Gestaltung beteiligen.
Gesucht werden Bewerber/-innen mit nachgewiesener Praxiserfahrung von mindestens fünf Jahren, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs, idealerweise mit Führungserfahrung. Ihre wissenschaftliche Qualifikation haben Sie durch Forschungspublikationen in den Themen des Berufungsgebiets nachgewiesen.
Zum Aufgabenbereich gehören neben der Wahrnehmung der Lehre in dem Berufungsgebiet einschließlich methodischer Grundlagenfächer auch die Betreuung praxisorientierter Projekte und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Hochschule. Die Fähigkeit und Bereitschaft, in englischer Sprache zu unterrichten, wird vorausgesetzt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit im Fernstudium der WINGS GmbH. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Die Professur wird in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.
Nähere Auskünfte erteilt der Berufungsausschussvorsitzende, Herr Prof. Dr. Ralph Kattenbach (03841/753-7475; ralph.kattenbach@hs-wismar.de).
Wir bieten
- zertifizierte familiengerechte Hochschule mit Total-E-Quality-Prädikat
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V). Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (inkl. einem Konzept für ein Modul „Markt— und Konsumpsychologie" sowie einer Liste der maximal fünf relevantesten Publikationen) senden Sie bitte bis zum 17.12.2024 als ein pdf-Dokument über das BewerberportalBITE.
*§ 58 LHG MV
"(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."
Professur W2 "Bauwirtschaft und Bauinformatik" unbefristet in Vollzeit
An der Fakultät für Ingenieurwissenschaften im Bereich Bauwesen der Hochschule Wismar ist zum 01.03.2026 folgende unbefristete Professur in Vollzeit zu besetzen:
Professur W2
„Bauwirtschaft und Bauinformatik“
Zu vertreten sind die Lehr- und Forschungsaufgaben im Berufungsgebiet in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Bauingenieurwesens mit den Schwerpunkten:
- Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung,
- Kalkulation,
- Nachtragsmanagement,
- Kosten- und Leistungsrechnung, operatives Controlling,
- Bauvertrags- und -vergaberecht (VOB, BGB),
- Grundlagen der digitalen Planung (BIM)
mit den dazugehörigen Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Zu den Aufgaben der Professur gehören weiterhin:
- die Verantwortung für die Integration und die Weiterentwicklung des Konzeptes des Digitalen Planens und Bauens (BIM) im Bereich und in den zu vertretenden Lehrgebieten
- die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des BLU-Konzeptes im Bauingenieurstudiengang an der Universität Rostock sowie erforderlichenfalls die Übernahme von Lehre in verwandten Fachgebieten, etwa aus den Grundlagen des Bauingenieurwesens
- die eigenverantwortliche Durchführung von lehrgebietsbezogenen als auch interdisziplinären Forschungsvorhaben mit Partnern aus dem akademischen und praktischen Umfeld sowie
- die regelmäßige Absolvierung von didaktischen und fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen.
In den genannten Lehrgebieten sind fundierte theoretische Kenntnisse und relevante berufspraktische Erfahrungen erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens oder des Wirtschaftsingenieurwesens (Bau) oder auf einem wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet verbunden mit langjähriger Erfahrung bzw. Spezialisierung im Baubereich (nachgewiesen durch Urkunde und Zeugnis),
- eine abgeschlossene Promotion als Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation sowie entsprechende Veröffentlichungen
- pädagogische Eignung (nachgewiesen durch Evaluationen, Teilnahmezertifikate didaktischer Weiterbildungen o. Ä.),
- fünfjährige Berufserfahrung in der Bauwirtschaft mit eindeutigem Bezug zum Berufungsgebiet, wovon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (nachgewiesen durch Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben o. Ä.),
Die Tätigkeit beinhaltet außerdem die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten, Praktika, Exkursionen und studentischer Projekte.
Nähere Auskünfte erteilt die Vorsitzende der Berufungskommission, Frau Prof. Bärbel Koppe (03841/7537298; baerbel.koppe@hs-wismar.de).
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.
Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V).
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 03.02.2025 online über das Bewerberportal BITE.
*§ 58 LHG MV
"(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."
Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
Im Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten ist zum 01.12.2024 die Stelle als
Bürosachbearbeiterin bzw. Bürosachbearbeiter (m, w, d)
im Immatrikulations- und Prüfungsamt unbefristet in Teilzeit (25h/Woche) zu besetzen. Das Entgelt richtet sich bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 6 TV-L.
Wir beraten Studieninteressierte und Studierende zu allen Fragen rund ums Studium. Die Bearbeitung der Unterlagen von Studienbewerbungen erfolgt durch uns und wir vollziehen die Einschreibungen zum Studium. Bringen Sie die Begeisterung für die Arbeit mit unseren zukünftigen und derzeit Studierenden mit? Dann bewerben Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Aufgaben:
- Bearbeitung von Bewerbungsunterlagen für Studienbewerbungen bis hin zur Zeugniserstellung der Absolventen
- Beratung in allgemeinen Prüfungs- und Studienangelegenheiten
Ihr Profil:
- erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung
- sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- selbstständige und strukturierte Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Kontaktfreude, Kommunikationsstärke und klare Serviceorientierung
- Erfahrungen aus dem Hochschulwesen sind wünschenswert
Das bieten wir Ihnen:
- vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeiten
- familienfreundliche und teamorientierte Arbeitsbedingungen
- flexible Arbeitszeiten
- ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
- fachliche und kompetenzstärkende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 06.12.2024 online über das Karriereportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
Im Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten ist zum 01.12.2024 die Stelle als
Bürosachbearbeiterin bzw. Bürosachbearbeiter (m, w, d)
in der Studienberatung unbefristet in Teilzeit (35h/Woche) zu besetzen. Das Entgelt richtet sich bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 6 TV-L.
Wir beraten Interessierte/Studierende zu allen Fragen rund ums Studium. Wir bieten eine persönliche Beratung zu den Studiengängen im Direktstudium, Studienvoraussetzungen und -inhalten sowie bei studienbedingten persönlichen Herausforderungen. Bringen Sie die Begeisterung für die Arbeit mit unseren Studierenden/Alumni mit? Dann bewerben Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Aufgaben:
- mit jungen Menschen zu arbeiten
- zu Studienwahl, Berufschancen und Zulassungsvoraussetzungen zu beraten
- Organisation und Koordinierung der Alumni-Arbeit
- Veranstaltungen wie z. B. CampusAhoi! und Girl's / Boy‘s Day mit zu organisieren
- unsere Dezernats-Webseiten zu pflegen
Ihr Profil:
- erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung
- mehrjährige Erfahrung in der Kundenberatung, Erfahrungen im Vertrieb sind wünschenswert
- idealerweise Erfahrungen aus dem Bildungsbereich, gerne an einer Hochschule
- sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Kontaktfreude und Kommunikationstalent
- gewissenhafte und gründliche Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Dienstleistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit
- Kenntnisse und Erfahrungen mit einem Content-Management-System sind wünschenswert
- Bereitschaft zu veränderter Arbeitszeitlage
Das bieten wir Ihnen:
- vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeiten sowie spannende Projekte
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- flexible Arbeitszeiten
- ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Urlaub
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 06.12.2024 online über das Karriereportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
Im Rektorat der Hochschule Wismar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Bürosachbearbeiterin bzw. Bürosachbearbeiter (m, w, d)
befristet für die Dauer von 2 Jahren in Teilzeit (30h/Woche) zu besetzen. Eine Weiterbeschäftigung über die Befristung hinaus wird angestrebt. Das Entgelt richtet sich bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 6 TV-L.
Ihre Aufgaben:
- Terminkoordination und -planung
- Korrespondenzverwaltung und Kommunikation
- Sitzungsvorbereitung und -nachbereitung
- Veranstaltungsorganisation (z.B. Gottlob-Frege-Preis, Jahresempfang, Unterstützung KinderUni etc.)
- Dienstreiseorganisation und -koordination
- Beschaffungsprozesse, Rechnungsbearbeitung und Büromaterialverwaltung
- Prozessoptimierung durch Dokumentenmanagementsysteme
Ihr Profil:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, vorwiegend im verwaltungstechnischen oder kaufmännischen Bereich oder artverwandt
- fundierte Kenntnisse im Umgang mit MS Office-Programmen sowie die Bereitschaft, sich in spezielle Softwareprogramme (z.B. TYPO 3, MACH ERP) einzuarbeiten
- selbstständige und strukturierte Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Organisationsgeschick
Das bieten wir Ihnen:
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- familienfreundliche und teamorientierte Arbeitsbedingungen
- flexible Arbeitszeiten
- ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15.12.2024 online über das Karriereportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
karriere-in-mv.de/stelle/10649-buerosachbearbeiterin-bzw-buerosachbearbeiter-w-m-d-im-rektorat
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Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Personalabteilung
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