Entwicklungen Studierende
Begriffserläuterungen
Als Absolventen werden die Studierenden gezählt, die im Prüfungsjahr eine Abschlussprüfung bestanden haben.
Ausländische Studierende sind Studierende mit internationaler Staatsangehörigkeit. Es wird weiter unterschieden zwischen Studierenden mit im Inland erworbener Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) und solchen mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsausländer).
Die AbsolventInnen eines Prüfungsjahres werden jeweils auf Basis der Prüfungen des Wintersemesters und des darauf folgenden Sommersemesters ermittelt. Ein Prüfungsjahr ist somit nicht mit einem Kalenderjahr deckungsgleich.
Für das Wintersemester der 01.11. des Jahres, für das Sommersemester der 01.05. des Jahres.
Zentraler Kontakt
- Antje GeickDipl.-Wirtsch.ing. (FH)DezernentinHaus 1 · Raum 126