Gleichstellung
„Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So steht es im § 4 Landeshochschulgesetz M-V. Es ist heute „normal“, dass aus Mädchen Studentinnen werden. Die Frauen an der Hochschule Wismar sind in der akademischen Ausbildung sowie in dem Bereich Verwaltung zum großen Teil tonangebend, im Wissenschaftsbetrieb (zumindest auf den „teuren“ Plätzen), bei den Struktur bestimmenden Funktionen und in den Gremien jedoch ist der Anteil der Frauen verschwindend gering. Warum eigentlich?