Bewerbung Direktstudium
Bewerbung zum Sommersemester 2025
Bewerbungsphase zum Sommersemester 2025
Bewerbung für Bachelor-Studiengänge ist NUR zum Wintersemester möglich.
Achtung: Bewerbungsverfahren geändert!
- Ab sofort bewerben sich die Bewerber mit den ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen über den folgenden Link des Bewerbungsportals: https://hio.hs-wismar.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?page=1
- Bewerbungsportal ist geöffnet für alle Bewerber ab dem 1. Dezember 2024 bis 15. Januar 2025
AUSNAHME:
Bewerbungen für den Master Architectural Lighting Design – ist möglich ab dem 1. März 2025 bis 30. April 2025 ausschließlich online!
Master in International Management - Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern bewerben sichvom 1. Dezember 2024 bis 15. Januar 2025 über uni-assist und parallel über das Bewerbungsportal der Hochschule Wismar: https://hio.hs-wismar.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?page=1
Nicht-EU-Bewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder die noch nicht an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, müssen sich für den Master in International Management über den Hochschulservice für internationale Studierende (UNI-ASSIST) bewerben.
Das Datum des Eingangs aller Dokumente sowie die Bearbeitungsgebühr für UNI-ASSIST sind von wesentlicher Bedeutung. Die Bearbeitungsgebühr für UNI-ASSIST beträgt 75 € (oder 30 € für jede weitere Universität). Hier finden Sie Informationen zu den Zahlungsmethoden: www.uni-assist.de/en/how-to-apply/pay-all-fees/payment-options/
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten und die Möglichkeit zu haben, offene Fragen zu klären oder fehlende Dokumente fristgerecht anzufordern, empfehlen wir, sich so früh wie möglich zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass eine unvollständige Bewerbung von UNI-ASSIST nicht bearbeitet werden kann!
Die Bearbeitung über UNI-ASSIST kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit bitten wir Sie, nicht nach dem Status Ihrer Bewerbung zu fragen. Sie werden informiert, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.
Bewerbungen über UNI-ASSIST müssen online erfolgen. Bitte folgen Sie der Bewerbungsreihenfolge unter dem Link: https://www.uni-assist.de/
Bewerbung für einen deutschsprachigen Studiengang:
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf DSH2-Niveau, TestDaF mit 4 Punkten oder telc C1.
Bewerbung für einen englischsprachigen Studiengang:
- Nachweis der Englischkenntnisse: Wir akzeptieren TOEFL iBT mit 80 Punkten, IELTS mit 6,0 Punkten oder Duolingo mit 105 Punkten.
Bewerbungsfristen:
- Wintersemester: 15. Juli
- Sommersemester: 15. Januar
- Für den Studiengang MA Architectural Lighting Design: 1. Mai
- Für den Studiengang MA Operation and Management of Maritime Systems: nur für das Wintersemester.
Zulassungsvorraussetzungen für alle englisch- und russischsprachige Masterstudiengänge finden Sie hier.
Wichtig:
Weitere Dokumente als die in der o.g. Rubrik einzureichen sind, wenn Sie bereits an einer Hochschule studiert haben oder ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
Dies sind:
- Leistungsnachweis Ihres Studienganges (beglaubigte Kopie)
- Übersetzung des Leistungsnachweises Ihres Studienganges (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)
Ansprechpartner
- Korinna StubbeDipl.-LehrerHaus 1 · Raum 118 c
- Narangerel TsendbaatarDipl.-Wirtsch.jur. (FH)Haus 1 · Raum 118a
- Stephanie JungHaus 1 · Raum 118 b
International Office
Hochschule Wismar
PF 1210
D – 23952 Wismar
Fax: +49 3841 753–74 44
Bewerbungsschluss
Bitte reichen Sie die Bewerbung fristgerecht ein, um sich einen Platz in Ihrem gewünschten Studiengang zu sichern.
Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. Juli jeden Jahres
Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Januar jeden Jahres
Bitte beachten Sie:
- Bewerbungsschluss für den MA Architectural Lighting Design ist der 1. Mai jeden Jahres
- Ersteinschreibung für Vollzeitstudenten ist nur zum Wintersemester möglich
- Einstieg ins höhere Fachsemester ist nur zum Sommersemester möglich
Einschreibung
Wichtig ist, dass Sie zur Einschreibung folgende Unterlagen einreichen:
- Gültiger Pass
- Zulassungsbescheinigung
- Versicherungsbescheinigung gemäß § 2 der Studentenkrankenversicherungs - Meldeverordnung (SKV-MV) vom 27.03.1966
- Beleg über eingezahlten Semesterbeitrag (Chipkartensystem)