Finanzierung & Visa

Semesterbeitrag

Die Hochschule Wismar ist stolz darauf, keine Studiengebühren für unsere Studierenden zu erheben. Neue Studierende zahlen lediglich einen Semesterbeitrag von zur Zeit 131,50 € (inklusive Ausstellung Ihrer Chipkarte). Für Rückmeldungen zum nächsten Studiensemester zahlen Studierende einen Semesterbeitrag von zur Zeit 106,50 EUR.

Fördermöglichkeiten

Als ERASMUS oder internationaler Student haben Sie unter Umständen die Möglichkeit eine finanzielle Förderung zu erhalten. Unterteilt nach EU und internationalen Studenten finden Sie auf den folgenden Seiten welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren.

Es ist wichtig, eine Selbstfinanzierung Ihres Auslandsstudiums vorweisen zu können, sei es durch öffentliche Fördermittel oder private Mittel. Das Bundesamt verfügt, dass Ihnen ein monatlicher Mindestbetrag von 934,00 EUR zur Verfügung stehen muss, was einem Jahresbetrag von 11.208,00 EUR entspricht. Ein Finanzierungsnachweis muss zudem für Ihre Registrierung bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Visabestimmungen für Internationale & ERASMUS Studenten.

EU Studenten

Generell bestehen größere Möglichkeiten für EU Studenten ein Auslandstipendium zu erhalten als für internationale Studenten. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert die Mobilität von Studenten innerhalb Europas, indem es innerhalb des ERASMUS Programms jährlich Stipendien für alle EU-Austauschstudenten anbietet. Für genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren melden Sie sich bitte bei dem Internationalen Büro in Ihrer Heimathochschule. Dieses wird Ihnen alle notwendigen Bewerbungsunterlagen zukommen lassen.

EU-Studenten haben zudem die Möglichkeit ein staatlich gefördertes Stipendium zu beantragen. Die Fördervoraussetzungen für ein Auslandsstipendium unterscheiden sich je nach EU-Land, und müssen deshalb mit dem Internationalen Büro Ihrer Hochschule besprochen werden.

Internationale Studenten

Für internationale Studenten sind Fördermöglichkeiten durch staatliche Programme nur begrenzt vorhanden. Der Hochschule Wismar stehen selbst leider keine Möglichkeiten zur Vergabe von Stipendien zur Verfügung. Aus einem bundesweiten Fonds des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) werden uns jedoch jährlich Gelder zur Verfügung gestellt, zur Förderung bereits existierender Kooperationen der Hochschule Wismar. Diese Gelder sind gewöhnlich auf die folgenden Ländergruppen beschränkt:

  • ISAP Partner (dies sind Entwicklungs- und noch unterentwickelte Länder wie Kuba, Mexiko, China)
  • Ost-Europäische Länder
  • Ostseeanrainerstaaten

Falls Sie in einem dieser Länder studieren, sollten Sie das Internationale Büro Ihrer Hochschule kontaktieren und überprüfen, ob Gelder vom DAAD tatsächlich für Ihren Austausch an der Hochschule Wismar zur Verfügung stehen. Ist das der Fall, wird alles Weitere von uns und Ihrer Heimathochschule in die Wege geleitet.

Alle anderen Austauschstudenten, die nicht zu den erwähnten Ländergruppen gehören, haben die Möglichkeit sich im Internet über staatlich oder privat angebotene Fördermöglichkeiten zu informieren. Eine empfehlenswerte Internetseite, um Ihre Recherche zu starten bietet der DAAD an.

Sollten Sie herausfinden, dass keine Fördermöglichkeiten für Sie innerhalb Deutschlands angeboten werden, ist es ratsam sich in Ihrem Heimatland über mögliche Auslandsstipendien oder andere finanzielle Unterstützung zu informieren. Das Internationale Büro Ihrer Hochschule kann Ihnen hierbei behilflich sein.


Finanzierung Ihres Studiums

Trotz unserer gebührenfreien Studiengänge, müssen Sie in der Lage sein Ihr Auslandsstudium an der Hochschule Wismar zu finanzieren. Bitte beachten Sie, dass der Lebensstandard in Deutschland relativ hoch ist, und dementsprechend auch die Lebenshaltungskosten. In Wismar liegen sie für Studierende zur Zeit bei ca. 750,00 Euro pro Monat (UNICUM.de). Neben den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten, wie Unterkunft und Verpflegung fallen auch andere monatliche Beträge, wie z. B. Krankenversicherung, an. Hinsichtlich der Wohnmöglichkeiten während Ihres Auslandsaufenthaltes finden Sie auf der Seite Studentenleben & Wohnen nützliche Hinweise.

Falls Sie vorhaben Ihr Studium durch einen Teilzeitjob zu finanzieren, müssen Sie beachten, dass Studierende aus dem Ausland nur in einem geringen Umfang (120 Tage, alternativ auch 240 halbe Tage oder als studentische Nebentätigkeit) ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten dürfen. Von diesen Regelungen sind Studierende aus den folgenden Ländern ausgeschlossen:

  • Europäische Union (außer Bulgarien und Rumänien)
  • Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz