Gastdozenten und Gastpersonal

Die Hochschule Wismar hat die folgenden Seiten erarbeitet, um Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Aufenthaltes in Wismar zu unterstützen. Hier erfahren Sie mehr über das Leben, Lehren und Arbeiten an der Hochschule Wismar, erhalten Informationen zu Ihrer Bewerbung, was Sie vor und bei der Anreise an der Hochschule Wismar zu beachten haben, und Unterkunftsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Leben in Wismar

Die Hochschule und die Hansestadt Wismar hat viel zu bieten; nicht nur für Studenten, sondern auch für Gastdozenten.

Bewerbung

Bei Interesse an einem Dozenten- oder Personalaustausch mit unserer Hochschule kontaktieren Sie bitte zuerst das Internationale Büro an Ihrer Hochschule, um zu überprüfen, ob ein Kooperationsvertrag besteht. Sollte dies der Fall sein, werden Sie über das weitere Vorgehen von Ihrer Hochschule genauestens informiert.

Falls wir Ihnen zu speziellen Fragen bezüglich des Austauschprogrammes an unserer Hochschule weiterhelfen können, kontaktieren Sie jederzeit gerne die Leiterin des International Offices, Frau Stubbe.

Vorbereitung

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrer Anreise in Wismar gewisse Formalitäten erledigen und Dokumente und Unterlagen benötigen.

Wir haben hier eine Liste von Dokumenten erstellt, die Sie aus Ihrem Heimatland mitzubringen haben. Wir hoffen Ihnen somit bei Ihren Vorbereitungen unterstützend zur Seite zu stehen.

Visum

Das Visum beantragen Sie am besten so früh wie möglich bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Sie erhalten ein Visum für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten, das Visum wird ggf. nach Ihrer Einreise in Deutschland verlängert. Für die Erstellung des Visums werden 60€ berechnet.

Wichtige vorzulegende Dokumente sind:

  • Das Einladungsschreiben an unserer Hochschule zu lehren oder zu arbeiten
  • finanzieller Nachweis über den Deutschlandaufenthalt
  • ggf. weitere spezifische Dokumente, die die Botschaft verlangt

Einreise ohne Visum
Bürger folgender Staaten benötigen kein Visum bei der Einreise nach Deutschland: EU, EWR, Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Japan, Israel, Schweiz und Südkorea.

Sollten Sie länger als drei Monate in Deutschland verweilen, müssen Sie als EU-Bürger eine Freizügigkeitsbescheinigung bei der Ausländerbehörde in Wismar beantragen. EWR-Bürger, Australier, Neuseeländer, Kanadier, US-Amerikaner, Japaner, Israelis, Schweizer und Südkoreaner müssen eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Einreise mit Visum
Bitte achten Sie auf eine fristgerechte Beantragung eines Visum bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat, da die Erstellung sechs bis zwölf Wochen in Anspruch nehmen kann. Sofern Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, sollten Sie nach Ihrer Ankunft bei der Ausländerbehörde die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um ein weiteres EU-Land besuchen zu dürfen (z.B. Konferenzbesuch), sollten Sie ein weiteres Visum bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen.

Die jeweiligen Bestimmungen zur Beantragung eines Visums und die dazugehörigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretung.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht für jeden Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese einen möglichen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt in Deutschland bezahlt. Ihre Krankenkasse muss dann schriftlich erklären, dass der Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Das wird durch die Ausländerbehörde in Wismar geprüft. Sollte der Schutz nicht ausreichend sein, müssen Sie hier eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.

Weitere wichtige Ausweisdokumente
  • Gültiger Reisepass oder ein gleichwertiges Ausweisdokument
  • Passbild
  • Einladungsschreiben an unserer Hochschule zu lehren oder zu arbeiten
  • Kopien der Hochschulabschlusses, ggf. der Promotionsurkunde
  • Finanzierungsnachweis

Kontakt

Postanschrift

Hochschule Wismar
International Office
Haus 21
PF 1210
D-23952 Wismar