Beurlaubung

Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium befreit zu werden (Beurlaubung). Diese Beurlaubung kann in der Regel bis zu insgesamt 2 Semestern gewährt werden.

Folgende Gründe können zu einer Beurlaubung führen:

  • Ableistung des Grundwehr- oder des Zivildienstes
  • Krankheit des Studenten
  • Schwangerschaft oder Niederkunft der Studentin
  • Pflege und Versorgung von Personen, die vom Studenten abhängig sind
  • Studium an einer ausländischen Hochschule
  • praktische Tätigkeit, die dem Studienziel dient
  • Abwesenheit vom Studienort im Interesse der Hochschule Wismar oder wegen der Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben
  • wesentlich zeitliche Belastung durch die Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien der Hochschule Wismar, der Studentenschaft oder des Studierendenwerkes

Der Antrag ist formlos unter Beifügung der entsprechenden Nachweise für den Grund der Beurlaubung im Rahmen der Rückmeldefrist zum Semester im Servicepoint schriftlich einzureichen.

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Servicepoint

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