- Christoph-Adrian MacherProf. Dipl.-Des.ProfessorFakultät GestaltungDesign (Produktdesign/Schmuckdesign)Haus 7a · Raum 1.207
Design - Produkt und Schmuck, Bachelor
Studieninhalte
Die Lehrmodule des Bachelorstudiengangs Design – Produkt und Schmuck sind systematisch aufgebaut. Ein breit gefächertes Grundlagenstudium begleitet und unterstützt das Arbeiten in den Projektmodulen. Neben den die Studienschwerpunkte abbildenden spezifischen Projektthemen dient die Einordnung in Pflicht- und Wahlpflichtmodule der Möglichkeit einer thematischen Vertiefung individueller Ausrichtung. Ein Praktikum sowie die Möglichkeit eines Studiensemesters an ausländischen Partnerhochschulen unterstützen den Anwendungsbezug des Studiums.
Berufsbild
Der interdisziplinäre und integrative Charakter des Studienganges Design – Produkt und Schmuck qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen der Studienschwerpunkte Produktdesign und Schmuckdesign für einen breit gefächerten Einsatz im Beruf. Sie bearbeiten eigenverantwortlich und im Team Projekte und Aufgabenstellungen in Gestaltungsagenturen, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen, in eigenen Ateliers und Werkstätten. Ebenso stehen die interdisziplinären Aufgabenbereiche in Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen, Verlagen und Messen im Mittelpunkt beruflicher Orientierung.
Akademischer Grad
Bachelor of Arts (B.A.)
Fakultät
Gestaltung
Präsenz- / Fernstudium
Präsenzstudium
Regelstudienzeit
7 Semester
Studienbeginn
jeweils zum Wintersemester
Vertiefungen
Produktdesign
Schmuckdesign
Studienort
Wismar
Unterrichtssprachen
Deutsch
Akkreditierung
Der Studiengang ist akkreditiert
- Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
oder
- Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird
oder
- Bestehen einer Zugangsprüfung (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.
oder
- Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/ Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung
sowie
- Nachweis über ein Vorpraktikum von mindestens acht Wochen in Handwerksbetrieben, von denen fünf Wochen vor Studienbeginn absolviert sein müssen
und
- erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung über den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Befähigung – dieses Verfahren beinhaltet die Einreichung einer Mappe mit künstlerisch-gestalterischen Arbeiten sowie eine Eignungsprüfung.