- Ali Axel ArnaoutProf. Dr. rer. pol.ProfessorFakultät für WirtschaftswissenschaftenBetriebswirtschaftHaus 20 · Raum 312
- Korinna StubbeDipl.-LehrerMitarbeiterinInternational OfficeHaus 1 · Raum 118 c
International Management, Master
Akademischer Grad
Master of Arts (International Management)
Fakultät
Wirtschaftswissenschaften
Präsenz- / Fernstudium
Präsenzstudium
Regelstudienzeit
3 Semester
Studienbeginn
zum Winter- oder Sommersemester
Studienort
Wismar
Unterrichtssprachen
Englisch
- Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster akademischer Abschluss in allgemeiner Betriebswirtschaftslehre, Ingenieurwissenschaft, insbesondere Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Elektrotechnik, oder artverwandten Berufsfeldern und der Nachweis von 210 ECTS und einer Gesamtnote von mindestens 2,0.
- Kann die Anzahl von 210 Credits nicht nachgewiesen werden, müssen weitere 30 Credits über das im Studiengang angebotene Wahlpflichtangebot oder vergleichbare Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden. Über die Auswahl der zu belegenden Wahlpflichtmodule beschließt der Prüfungsausschuss nach Vorschlag der Bewerber_innen.
- Bewerber_innen, einen ersten akademischen Abschluss einer anerkannten Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit einer Gesamtnote schlechter als 2,0, jedoch mindestens 2,5 und die geforderten englischen Sprachkenntnisse vorweisen, können an einem Auswahlverfahren teilnehmen. In diesen Fällen muss anhand folgender Auswahlkriterien eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten erreicht werden:
1. die Gesamtnote des ersten akademischen Abschlusses und
2. besondere Eignung.
Werden keine Nachweise der Kriterien eingereicht, werden keine Punkte vergeben. - Bewerber_innen, welche einen ersten akademischen Abschluss einer anerkannten ausländischen Hochschule eines Landes, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, vorweisen, müssen die Eignung zum Masterstudium in der Europäischen Union nachweisen:
1. Der Test für ausländische Studierende (TestAS) für Wirtschaftswissenschaften ist in englischer Sprache abzulegen. Folgende Ergebnisse sind zu erreichen: Ein Standardwert von mindestens 111 im Kernmodul oder in einem der zwei fachrichtungsspezifischen Testmodule, sowie mindestens 101 in beiden anderen Testmodulen.
2. Die Bewerber_innen haben eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten nach den Anlagen 1 und 2 zu erreichen.
3. Werden diese Kriterien nicht erreicht, ist die Zulassung zu versagen. - lautet die Gesamtnote schlechter als 2,5, erfolgt keine Zulassung.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen:
- Kenntnisse der englischen Sprache sind nachzuweisen
- Motivationsschreiben
Die Unterrichtssprache in Pflichtmodulen und in der Regel auch in den Wahlpflichtmodulen ist Englisch. Details zur Zulassung finden Sie in den entsprechenden Ordnungen.