FAQs zu Prüfungen
Rufen Sie Ihre Leistungsübersicht und Studienbescheinigungen unter http://hio.hs-wismar.de ab:
- Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
- Wählen Sie im Menü „Mein Studium“ den Punkt „Studienservice“ aus.
- Hier können Sie alle verfügbaren Bescheinigungen einsehen und herunterladen.
Für Studierende, die noch nicht im neuen Campusmanagementsystem sind:
Nutzen Sie http://lsf.hs-wismar.de:
- Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
- Klicken Sie auf „Prüfungsverwaltung“ und dann auf „Prüfungsbescheinigungen (Leistungsübersicht – pdf zum Drucken)“.
- Wählen Sie den gewünschten Notenspiegel aus, z. B.:
- Mit Zusatztexten
- Nur für bestandene Prüfungen
Falls Sie Probleme beim Abrufen haben, wenden Sie sich bitte an den Servicepoint.
Grundsätzlich Ja, Sie müssen sich für alle Prüfungen anmelden, die Sie im Semester schreiben möchten. Ohne Anmeldung dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Prüfungsanmeldung ist nur während des offiziellen Anmeldezeitraums möglich. Dieser wird von der Hochschule bekannt gegeben, z. B.:
über die Neuigkeiten auf der Startseite der Hochschul-Website,
oder als E-Mail an Ihre Hochschuladresse.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Prüfungsanmeldung:
Prüfungsanmeldezeitraum prüfen: Informieren Sie sich rechtzeitig über den Zeitraum für die Anmeldung.
Online-Anmeldung durchführen:
Die meisten Studierenden melden sich über die Plattform hio.hs-wismar.de an.
Ausnahme: Studierende einiger Studiengänge nutzen stattdessen lsf.hs-wismar.de.
3. Sonderregelungen beachten:
Studierende des Studienganges Kommunikationsdesign und Medien (Diplom):
Grundstudium: Anmeldung über hio.hs-wismar.de.
Hauptstudium: Anmeldung mit Formularen in Haus 1, Raum 150.
Falls Sie Probleme beim Abrufen haben, wenden Sie sich bitte an den Servicepoint.
Ja, Sie können eine bestandene Prüfungsleistung verbessern, wenn diese als Freiversuch abgelegt wurde und Ihre Prüfungsordnung einen Freiversuch vorsieht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Notenverbesserung:
1. Prüfen Sie Ihre Prüfungsordnung:
Stellen Sie sicher, dass für die entsprechende Prüfung ein Freiversuch vorgesehen ist.
2. Anmeldung zur Wiederholung:
Melden Sie sich für die Wiederholung der Prüfung an. Diese muss im Folgesemester erfolgen.
3. Wertung des Ergebnisses:
Es gilt immer das bessere Ergebnis der beiden Prüfungen.
Hinweis:
Außerhalb eines Freiversuchs ist die Wiederholung einer bestandenen Modul- oder Modulteilprüfung nicht möglich.
Die Abmeldung von einer Prüfung ist möglich, jedoch müssen Sie dabei bestimmte Fristen und Vorgaben beachten. Die Schritte unterscheiden sich je nach Zeitpunkt der Abmeldung und Campusmanagementsystem.
1. Abmeldung für Studierende im System hio.hs-wismar.de:
Frist: Sie können sich bis 1 Tag vor der Prüfung online von der Prüfung abmelden.
Vorgehen: Melden Sie sich über das Campusmanagementsystem hio.hs-wismar.de ab.
2. Abmeldung für Studierende im System lsf.hs-wismar.de:
Bis 1 Tag vor Beginn des Prüfungszeitraums:
Online-Abmeldung über das System lsf.hs-wismar.de möglich.
Bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin:
Füllen Sie das Formular "Rücktritt von der Prüfung" aus (kein Grund erforderlich).
Werfen Sie das ausgefüllte Formular in den Briefkasten des Servicepoints.
Wichtig: Das Formular muss spätestens 1 Tag vor dem Prüfungstermin beim Servicepoint vorliegen.
3. Späterer Rücktritt:
Bei Krankheit:
Verwenden Sie das Formular "Krankheitsnachweis (ärztliches Attest)".
Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Attest beim Servicepoint ein.
Aus anderen Gründen:
Füllen Sie das Formular "Rücktritt von der Prüfung" aus.
Geben Sie den Grund für den Rücktritt an. Der Grund darf nicht von Ihnen selbst verschuldet sein.
Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob der Grund anerkannt wird.
Falls Sie krank sind und nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
1. Formular ausfüllen:
Laden Sie das Formular für denKrankheitsnachweis (ärztliches Attest) herunter.
Füllen Sie den oberen Teil aus: Geben Sie Ihre Kontaktdaten und die betroffenen Prüfungen an.
2. Arztbesuch:
Gehen Sie zu einem Arzt oder einer Ärztin in Ihrer Nähe.
Lassen Sie den vorgesehenen Teil des Formulars ausfüllen.Wichtig: Das Attest muss enthalten:
die Beschreibung Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung (z. B. Schmerzen),
sowie die daraus resultierende Behinderung in der Prüfung (z. B. Konzentrationsstörungen).
3. Attest einreichen:
Das Attest muss im Original spätestens am nächsten Werktag beim Prüfungsamt eingereicht werden. Möglichkeiten:
Reichen Sie das Formuarl per Mail an servicepoint@hs-wismar.de ein
Werfen Sie es in den Briefkasten des Servicepoints.
Oder lassen Sie es von einer anderen Person abgeben.
Hinweis: Wird das Attest zu spät eingereicht oder enthält es Fehler, kann es abgelehnt werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Besondere Fälle:
Verlängerung der Abschlussarbeit:
Reichen Sie einen formlosen Antrag mit Begründung (z. B. ärztliches Attest) beim Prüfungsamt ein.
Schwerwiegende oder längerfristige Erkrankungen:
Sie können einen Rücktritt von Prüfungen beantragen. Dafür benötigen Sie:
einen formlosen Antrag und
ein amtsärztliches Attest.
Amtsärztliche Kontakte während der Prüfungszeit:
Wismar: 03841 3040 5301
Rostock: 0381 381 5367
Je nach Situation gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen können:
a) Freiversuch:
Wenn Ihre Prüfungsordnung einen Freiversuch vorsieht und Sie die Prüfung zum Regelprüfungstermin abgelegt haben, gilt die Prüfung als nicht unternommen.
Es ist eine erneute Anmeldung erforderlich – Sie können die Prüfung regulär im nächsten Prüfungszeitraum erneut ablegen.
b) Erster Versuch:
Die Prüfung muss innerhalb von zwei Semestern (in Teilzeitstudiengängen innerhalb von drei Semestern) erneut abgelegt werden.
Wichtig: Sie müssen sich für die Wiederholung erneut anmelden.
c) Zweiter Versuch (regulär):
Wenn Ihre Prüfungsordnung einen regulären zweiten Versuch vorsieht, gelten die gleichen Fristen wie beim ersten Versuch:
Innerhalb von zwei Semestern (Vollzeit) oder drei Semestern (Teilzeit).
Auch hier ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
d) Zweiter Wiederholungsversuch (in Ausnahmefällen):
Wenn Ihre Prüfungsordnung eine zweite Wiederholungsprüfung nur in Ausnahmefällen erlaubt, müssen Sie diese rechtzeitig beantragen.
Schritt-für-Schritt:
Füllen Sie den Antrag auf Genehmigung einer zweiten Wiederholungsprüfung aus.
Reichen Sie den Antrag vor Beginn des nächsten Prüfungsabschnitts ein.
e) Letzter Versuch (Endgültiges Nichtbestehen):
Besuchen Sie den Servicepoint oder kontaktieren Sie die Beratungsstelle der Agentur für Arbeit.
Die Agentur für Arbeit bietet Unterstützung bei der Planung Ihrer beruflichen Zukunft, auch ohne Studienabschluss.
Kontakt:
Telefon: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei)
E-Mail: Schwerin.berufsberatung@arbeitsagentur.de
- besuchen Sie die Seitehttps://www.kompass-mv.de/
1. Thema und Betreuer*in finden
Suchen Sie sich selbstständig ein Thema für Ihre Abschlussarbeit. Wählen Sie anschließend einen Erstgutachterin (z. B. einen Professorin). Für die Zweitbegutachtung können Sie entweder einen weiteren Hochschullehrenden auswählen oder, falls Sie die Arbeit in einem Betrieb schreiben, einen betrieblichen Betreuerin. Wichtig: Der/die betriebliche Betreuer*in muss einen Abschluss besitzen, der mindestens dem angestrebten Abschluss entspricht. Für eine Bachelorthesis ist mindestens ein Bachelorabschluss, für eine Masterthesis mindestens ein Masterabschluss erforderlich.
2. Zulassungsvoraussetzungen prüfen
Prüfen Sie in Ihrer Prüfungsordnung, ob Sie die erforderliche Mindestanzahl an Credits für die Zulassung zur Abschlussarbeit erreicht haben. Die genaue Anzahl variiert je nach Studiengang.
3. Antrag auf Zulassung stellen
Holen Sie sich das Formular für die Zulassung zur Abschlussarbeit. Dieses finden Sie online. Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es von Ihrem/r Erstgutachter*in unterschreiben. Werfen Sie den ausgefüllten Antrag anschließend in den Briefkasten des Servicepoints oder senden es per Mail mit allen Unterschriften an servicepoint@hs-wismar.de.
4. Zulassungsbescheid abwarten
Sie erhalten von der Hochschule einen Bescheid, ob Sie zur Abschlussarbeit zugelassen sind.
5. Abschlussarbeit schreiben und einreichen
Ihre Abschlussarbeit muss spätestens zum festgelegten Abgabetermin im Servicepoint einreicht werden. Sie können die Arbeit jedoch auch früher einreichen. Die Abgabe erfolgt entweder persönlich, postalisch oder durch Einwurf in den Briefkasten des Servicepoints. Die digitale Version ist unter StudIP hochzuladen. Die Daten zum Hochladen wurden Ihnen per Mail zugesandt. Die Frist ist gewahrt, wenn die digitale Version fristgerecht abgeben wurde. Die Papierexemplare sind innerhalb einer Woche nachzureichen. Die Verteidigung darf erst erfolgen, wenn auch die Papierexemplare eingereicht wurden.
6. Verlängerung der Bearbeitungszeit (falls notwendig)
Falls Sie Ihre Arbeit nicht rechtzeitig fertigstellen können, stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit. Dieser Antrag muss rechtzeitig vor dem Abgabetermin eingereicht werden und sollte einen nachvollziehbaren Grund enthalten. Ein spezielles Formular gibt es nicht, der Antrag sollte jedoch der DIN 5008-Norm für Briefe entsprechen. Vorlagen dafür finden Sie im Internet. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann, ob die Bearbeitungszeit verlängert wird.
Das Ziel wissenschaftlicher Arbeiten ist es, den Erkenntnisstand der Fachwelt zu erweitern und die Ergebnisse einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein Sperrvermerk, der die Veröffentlichung verhindert, sollte daher nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden, etwa wenn schutzwürdige unternehmensbezogene Daten verwendet werden, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.
Voraussetzungen und Vorgehen:
1. Nachweis der schutzwürdigen Daten:
Wenn Ihre Abschlussarbeit schutzwürdige unternehmensbezogene Daten enthält, benötigen Sie einen Nachweis vom jeweiligen Unternehmen. Dieser Nachweis muss mit Stempel und Unterschrift des Unternehmens bestätigt werden.
2. Antrag stellen:
Der Antrag auf einen Sperrvermerk wird schriftlich beim Servicepoint eingereicht.
Geben Sie dabei die schutzwürdigen unternehmensbezogenen Daten genau an.
Der Antrag kann entweder nach Fertigstellung der Abschlussarbeit oder in Ausnahmefällen bereits vor Beginn der Arbeit gestellt werden.
3. Genehmigung durch den Prüfungsausschuss:
Der Sperrvermerk darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss in die Arbeit aufgenommen werden.
Bei der Abgabe einer wissenschaftlichen Arbeit (z. B. Hausarbeit, Seminararbeit, Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit) müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst haben und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel genutzt wurden. Zusätzlich müssen Sie erklären, dass die Arbeit nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht wurde.
Vorgehen:
1. Selbständigkeitserklärung einbinden:
Die Selbständigkeitserklärung muss in die Arbeit eingebunden sein, idealerweise am Anfang oder am Ende der Arbeit.
2. Angabe bei digitalen Medien:
Wenn Sie Ihre Arbeit zusätzlich auf einem elektronischen Medium (z. B. USB-Stick, CD) abgeben müssen, erklären Sie schriftlich, dass die eingereichte schriftliche Fassung der gespeicherten Fassung entspricht.
3. Formulierung der Selbständigkeitserklärung:
Sie können sich an folgendem Muster orientieren:
Selbständigkeitserklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.
Die Stellen der Arbeit, die anderen Quellen im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind durch Angaben der Herkunft kenntlich gemacht. Dies gilt auch für Zeichnungen, Skizzen, bildliche Darstellungen sowie für Quellen aus dem Internet.
Ich erkläre ferner, dass ich die vorliegende Arbeit in keinem anderen Prüfungsverfahren als Prüfungsarbeit eingereicht habe oder einreichen werde.
Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht der auf dem Medium gespeicherten Fassung.
Ort, Datum, Unterschrift
Wenn Sie Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
1. Antrag stellen:
Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsleistung aus.
Reichen Sie den Antrag beim Servicepoint im Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten ein.
2. Prüfung der Leistung:
Die zuständigen Modulverantwortlichen prüfen, ob die in der vorgelegten Prüfungsleistung erworbenen Kompetenzen mit den Anforderungen des zu belegenden Moduls übereinstimmen.
Nach der Stellungnahme der Modulverantwortlichen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anerkennung.
3. Information über die Entscheidung:
Das Prüfungsamt informeirt Sie über die Entscheidung des Prüfungsausschusses.
Bei Anerkennung wird die Leistung verbucht und erscheint auf Ihrer Leistungsübersicht.