Semesterbeitrag

Bankverbindung Hochschule Wismar

Bankverbindung Hochschule Wismar

Empfänger: Hochschule Wismar 
Institut: Sparkasse Mecklenburg Nordwest
IBAN: DE19 1405 1000 1000 0183 30
SWIFTBIC: NOLADE21WIS
Verwendungszweck: "Name u. Matrikelnummer" Rückmeldung

Dezernat: Studentische und akademische Angelegenheiten

Jährliche Rückmeldetermine

Jährliche Rückmeldetermine

Sommersemester vom 1.12. bis 31.01. eines jeden Jahres
Wintersemester vom 1.06. bis 31.07. eines jeden Jahres

Höhe des Semesterbeitrages für die Rückmeldung zum Sommersemester 2025
Semesterbeitrag je Standort Wismar Warnemünde
Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft 10,00 € 10,00 €
Studierendenwerk 99,00 € 99,00 €
Rückmeldegebühr 3,50 € 3,50 €
Semesterticket entfällt 176,40 €
Kulturticket entfällt 5,00 €
=    
Summe 112,50 € 293,90 €

Studierende, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 7 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.

Höhe des Semesterbeitrages für eine Immatrikulation zum Sommersemester 2025
Semesterbeitrag je Standort Wismar Warnemünde
Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft 10,00 € 10,00 €
Studierendenwerk 99,00 € 99,00 €
Immatrikultionsgebühr 13,50 € 13,50 €
Studierendenausweis 15,00 € 15,00 €
Semesterticket entfällt 176,40 €
Kulturticket entfällt 5,00 €
=    
Summe 137,50 € 318,90 €

Der Semesterbeitrag ist ausschließlich per Überweisung an die Hochschule Wismar zu zahlen.

Die Immatrikulation erfolgt erst nach vollständiger Zahlung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Diese sind im Online-Bewerbungsportal einsehbar.

Hinweise Semesterbeitrag

Hinweise Semesterbeitrag

Gemäß § 21 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes haben sich Studierende zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung) und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.

Die Zahlung des Semesterbeitrages ist ausschließlich per Überweisung auf das Konto der Hochschule Wismar durchzuführen. Sollten Gebühren bei der Einzahlung auf das Konto zusätzlich zu den üblichen Kontoführungsgebühren entstehen, sind diese Gebühren der Hochschule unverzüglich zurück zu erstatten.

Beachten Sie bitte auch die unterschiedlichen Banklaufzeiten. Als spätester Termin für eine fristgerechte Rückmeldung gilt der Zahlungseingang auf dem Konto der Hochschule am 31.01. für das Sommersemester und am 31.07. für das Wintersemester (Ausschlussfrist, maßgebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Hochschule Wismar).

Studierende, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 7 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.

 

Sind Sie noch nicht zurückgemeldet ...

Verspätete Rückmeldung

Gemäß § 21 Abs. 1 des LHG haben sich die Studierenden zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.
Die Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester 2025 ist am 28.02.2025 abgelaufen.
Lt. Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Wismar sind bei verspäteter Rückmeldung (Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule) Säumnisgebühren zu entrichten.

Standort Wismar: 

Höhe des Semesterbeitrages: 112,50 €
Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung bis zum 28.02.2025: 5,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages bis 28.02.2025: 118,00 €

Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung ab 01.03.2025: 28,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages ab 01.03.2025: 141,00 €

Standort Warnemünde:

Höhe des Semesterbeitrages: 293,90 €
Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung bis zum 28.02.2025: 5,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages bis 28.02.2025: 299,40 €

Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung ab 01.03.2025: 28,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages ab 01.03.2025: 322,40 €

Studierende, die nicht den vollen Semesterbeitrag sowie die Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Absatz 3 LHG führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.

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Haus 1 / Raum 150

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Montag und Donnerstag 10:00 bis 15:00
Dienstag und Mittwoch  10:30 bis 13:00
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