Häufig gestellte Fragen – vor dem Studium
Eine Übersicht unserer angebotenen Studiengänge mit allen Informationen und Hinweisen erhältst Du hier.
Zur Orientierung, Entscheidungsfindung und bei Fragen rund um das Studium an der Hochschule Wismar stehen Dir die Kolleg_innen der Allgemeinen Studienberatung gern zur Verfügung. Sie beraten Dich zu:
- den Studiengängen im Direktstudium
- Studienvoraussetzungen
- Zulassungs- und Bewerbungsverfahren
- Studieninhalte u.v.m.
Die Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten der Studienberatung findest Du hier.
Du kannst uns natürlich auch gern persönlich treffen und uns Deine Fragen zum Studium direkt stellen. Schau hier gleich nach, wir sind bestimmt auch in Deiner Nähe!
In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit keine Studiengebühren erhoben. Studierende der Hochschule Wismar zahlen lediglich einen Semesterbeitrag. Die Bescheide bei einer Bewerbung um einen Studienplatz enthalten immer die aktuellen Gebühren bei Beginn eines Studiums. Die Höhe der Rückmeldegebühren (also für die Folgesemester) findet man hier.
Der NC (Numerus Clausus) drückt das Verhältnis zwischen dem Angebot an Studienplätzen und der Nachfrage (Anzahl der Bewerbungen) nach einem Studiengang aus. Somit kann dieser erst nach Bewerbungsschluss ermittelt werden.
Beispiel: Im Bachelor-Studiengang Architektur stehen 48 Studienplätze zur Verfügung uns liegen jedoch 85 Bewerbungen vor. Um eine Auswahl treffen zu können, werden alle 85 Bewerbungen mittels der Hochschulzugangsberechtigungsnote in eine Leistungsliste einsortiert. Hier werden nun die besten 48 Bewerber_innen zugelassen.
Dies ist ein stark vereinfachtes Beispiel des Vergabeverfahrens, unseres ist umfangreicher und weitere Faktoren sind dabei zu berücksichtigen. Die Bewerber für den Bachelor Architektur nehmen an einem fachspezifischen Eignungstest teil. Die Punkte aus diesem Test fließen mit in das NC-Verfahren ein. Es wird also auch eine Liste entsprechend dieser Punkte gebildet. 60% der zu vergebenen Plätze gehen an die besten aus diesem Test. Man kann also gar nicht sagen, wo bei diesem Studiengang der NC liegt, weil er durch Hochschulzugangsberechtigungsnote und Eignungstest gebildet wird.
Fazit: Bewirb Dich auf jeden Fall!
Welche Studiengänge aktuell zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt sind, erfährst Du hier.
Für Deine Bewerbung an der Hochschule kannst Du unser Onlineportal nutzen.
Die einzureichenden Unterlagen, wie beispielsweise einen unterschriebenen tabellarischeren Lebenslauf, eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) oder ein Passfoto werden im Anschluss der Onlinebewerbung im Antrag auf Zulassung bzw. Antrag auf Immatrikulation aufgelistet. Bitte reiche alle für Dich relevanten Unterlagen ein.
Ja, Du kannst dich für mehrere Studiengänge bewerben.
Bei der Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang bekommst Du "automatisch" einen Studienplatz. Insofern Du alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllst und Deine vollständigen Immatrikulationsunterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist eingereicht hast, wirst Du an der Hochschule immatrikuliert.
Eine Bewerbung für zwei Studiengänge macht somit nur dann Sinn, wenn Du Dich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang und auf einen nc-freien Studiengang bewirbst. Du bekommst somit in jedem Fall einen Studienplatz, wenn du alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllst.
Deine Unterlagen kannst Du bei allen öffentlichen Dienststellen beglaubigen lassen, die ein Dienstsiegel führen.
Dazu gehören unter anderem:
- Schulen (nur die zeugnisausstellende Schule)
- Behörden
- Notare
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
- Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
- die Unterschrift des Beglaubigenden und
- den Abdruck des Dienstsiegels
Die Beglaubigung durch Krankenkassen akzeptieren wir nicht!
Das gesamte Vorpraktikum muss vor Beginn des Studiums absolviert sein. Den Nachweis (z.B. Praktikumszeugnis) über das absolvierte Praktikum musst Du spätestens zur Einschreibung bei uns vorlegen. Diese Regelung gilt für folgende Bachelorstudiengänge:
- Bachelor-Studiengang Innenarchitektur,
- Bachelor-Studiengang Architektur
Das Vorpraktikum muss nur zum Teil bis zur Immatrikulation an der Hochschule Wismar abgeleistet sein:
- Diplomstudiengang Kommunikationsdesign und Medien (mind. 8 Wochen)
- Bachelor-Studiengang Design - Produkt und Schmuck (mind. 5 Wochen)
Die restlichen Wochen kannst Du während des Studiums nachholen.
Für die nicht genannten Studiengänge benötigst Du kein Vorpraktikum.
Die Kolleginnen des Immatrikulations- und Prüfungsamtes erstellen die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ca. ein bis zwei Wochen nach Bewerbungsschluss. Bei der Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang wirst Du direkt zur Onlineimmatrikulation weitergeleitet, insofern Du den angebotenen Studienplatz annehmen möchtest. Unabhängig davon, ob Du dich für einen zulassungsfreien bzw. zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbst, werden die Bescheide mit allen weiteren Informationen im Onlinebewerbungsportal zum Download bereitgestellt.
Sollten Deine Bewerbungsunterlagen unvollständig sein, setzen wir uns mit Dir in Verbindung. Bitte achte darauf, dass Deine Kontaktdaten vollständig und korrekt sind!
Den aktuellen Studienablaufplan kannst Du Dir hier anschauen.
Alle Informationen um soziale Dienste, Studienfinanzierung und Studentisches Wohnen erhältst Du über das Studierendenwerk Rostock-Wismar.
Kontaktdaten für eine Terminvergabe findest Du auch auf unserer Homepage auf der Seite der allgemeinen Studienberatung.
Hilfreicher Tipp: Ratgeber "Wie fülle ich einen BAföG-Antrag aus?"
Natürlich kannst Du zu uns wechseln. Während des Bewerbungsvorganges wirst Du über frühere Studiengänge befragt. Solltest Du von einem vergleichbaren Studiengang zu einem unserer Studiengänge wechseln, so benötigen wir von der ehemaligen Hochschule eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Des Weiteren benötigen wir in jedem Fall eine Exmatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule.
Solltest Du von unserer Hochschule an eine andere wechseln wollen, ist es sinnvoll sich zuerst mit der von Dir bevorzugten neuen Hochschule in Verbindung zu setzen, um sich über die Immatrikulationsvoraussetzungen zu informieren. Anschließend kannst Du die Exmatrikulation an unserer Hochschule beantragen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird. Sie bestätigt, dass Du Deinen Prüfungsanspruch in einem artverwandten oder artgleichen Studiengang nicht verloren hast. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass Du in Deinem bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden hast.
Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung bieten wir Dir die Möglichkeit ein Studium an der Hochschule Wismar aufzunehmen. Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen findest Du hier.
Allgemeine Information rund um das Thema Auslandsstudium und -praktikum findest Du beim International Office der Hochschule Wismar. Die Kolleg_innen unterstützen dich gern bei der Planung und Organisation deines Vorhabens.
Diese Frage können wir Dir leider nicht beantworten, da Dein Verdienst nach dem erfolgreichen Studienabschluss von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist. Dazu gehören z.B. die Region und Firma in der Du später arbeitest. Schau am besten hier nach, um eine gewisse Vorstellung zu bekommen, wieviel Du verdienen könntest.
Neben der Onlinebewerbung gibt es hier noch weitere Informationen zu Terminen und Fristen, die es bei der Bewerbung für einen Masterstudienplatz zu beachten gilt.