Wege zum Studium
So unterschiedlich die Bildungswege, so verschieden sind auch die Zugänge zum Studium an der Hochschule. Informieren Sie sich über die Regeln, nach denen Sie sich für unsere Bildungsangebote qualifizieren können.
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Studium ohne Abitur
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Studium an unserer Hochschule interessieren. Für die Zulassung brauchen Sie zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung.
Dazu gehören unter anderem:
(berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland):
- Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife (z.B. Abitur)
- Abschluss einer Fortbildung zum Meister/Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung bzw. vergleichbar
(berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge)
Fachhochschulreife (berechtigt zum Studium an Fachhochschulen)
- Zeugnis über die Fachhochschulreife
- Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit dem Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder über ein einjähriges Betriebspraktikum (praktischer Teil)
(Die Zulassung zu einer Zugangsprüfung erfolgt nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Zusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist)
Darüber hinaus gibt es für einige Bachelor- bzw. Diplomstudiengänge zusätzliche Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, wie z.B.:
Für ein Studium in den Bachelorstudiengängen Innenarchitektur und Design - Produkt und Schmuck, sowie dem Diplomstudiengang Kommunikationsdesign und Medien ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der künstlerischen Eignungsprüfung erforderlich.
Für den Bachelorstudiengang Architektur ist das Bestehen der Zulassungsprüfung erforderlich, insofern eine Zulassungsbeschränkung (NC) festgelegt wurde.
Darüber hinaus ist in einigen Bachelorstudiengängen ein Vorpraktikum von 4 bis 13 Wochen nötig. Dabei können einschlägige Berufsabschlüsse oder sonstige einschlägige Tätigkeiten angerechnet werden. Art und Dauer des Vorpraktikums sind durch Vorlage von Zeugnissen oder Bescheinigungen nachzuweisen.
Bei allen dualen Studiengängen muss ein rechtskräftiger Praktikantenvertrag mit einem Unternehmen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreicht werden.
Bitte beachten Sie, dass es im Bachelorstudiengang Architektur eine örtliche Zulassungsbeschränkung (NC) gibt.
Näheres ist bei den Informationen zum Studiengang nachzulesen.