Bewerbung zum Studienkolleg

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben am Studienkolleg teilzunehmen, um anschließend ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule aufnehmen zu können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren des Studienkollegs.

Neues Bewerbungsverfahren für den Aufnahmetest am Studienkolleg ab WS 2025

Die Bewerbungen zum Wintersemester 2025 sind ab sofort und ausschließlich online möglich. Zugang zum Portal finden Sie hier: https://hio.hs-wismar.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces 

Bitte beachten Sie Anweisungen in verschiedenen Sprachen, die Sie auf der rechten Seite finden. 

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Tsendbaatar über nara@hs-wismar.de.

Zulassungsbedingungen und Bewerbungsunterlagen

Um sich einen Platz für das Studienkolleg zu sichern, müssen Sie sich ordnungsgemäß vor Bewerbungsschluss an der Hochschule Wismar bewerben.

Bitte laden Sie dazu die folgenden Dokumente über das Bewerbungsportal hoch:

  • Kopie vom Pass oder Ausweis
  • Visum für Studienzwecke  (Nur für Bewerber, die bereits in Deutschland sind. Touristenvisum genügt nicht)
  • Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Übersetzung des Abiturzeugnisses (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2 Niveau
  • Leistungsnachweis Ihres Studienganges, falls zutreffend (beglaubigte Kopie)
  • Übersetzung des Leistungsnachweises Ihres Studienganges, falls zutreffend (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)

Übersetzungen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Englische Originale müssen demnach nicht übersetzt werden. Beglaubigte Kopien der Originale und ihre Übersetzungen müssen so zusammengefasst werden, dass ihre Zusammengehörigkeit leicht erkennbar ist.

Bewerbungsfristen und Bewerbungsunterlagen

30.06. eines jeden Jahres für das Wintersemester

30.11. eines jeden Jahres für das Sommersemester

Ausschließlich Bewerber, die ihren gegenwärtigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und in Besitz eines gültigen Visums sind, das sie zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, können auch nach dem o.g. Bewerbungsschluss zugelassen werden.