Bewerbung zum Studienkolleg
Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben am Studienkolleg teilzunehmen, um anschließend ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule aufnehmen zu können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren des Studienkollegs.
Neues Bewerbungsverfahren für den Aufnahmetest am Studienkolleg ab WS 2025
Ab Beginn der Bewerbungsperiode zum Wintersemester 2025 treten wichtige Änderungen ein.
Die Bewerbungen zum Wintersemester 2025 erfolgen ausschließlich online über das Online-Portal der Hochschule Wismar.
Sobald das Online Portal eröffnet ist, werden wir Sie über diese Webseite informieren.
Für das kommende Sommersemester 2025 können die Bewerbungen von den Bewerbern und Bewerberinnen, die sich bereits in Deutschland befinden, bis zum 15.1.2025 postalisch eingereicht werden. Der nächste Aufnahmetest findet am 19.2.2025 statt.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Tsendbaatar über nara@hs-wismar.de.
Um sich einen Platz für das Studienkolleg zu sichern, müssen Sie sich ordnungsgemäß vor Bewerbungsschluss an der Hochschule Wismar bewerben.
Bitte reichen Sie dazu die folgenden Dokumente ein:
- Antrag auf Zulassung zum Studium: Antrag auf Zulassung für ausländische Studienbewerber
- Passbild
- Visum für Studienzwecke (Nur für Bewerber, die bereits in Deutschland sind. Touristenvisum genügt nicht)
- Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie)
- Übersetzung des Abiturzeugnisses (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2 Niveau
- Leistungsnachweis Ihres Studienganges, falls zutreffend (beglaubigte Kopie)
- Übersetzung des Leistungsnachweises Ihres Studienganges, falls zutreffend (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)
Übersetzungen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Englische Originale müssen demnach nicht übersetzt werden. Beglaubigte Kopien der Originale und ihre Übersetzungen müssen so zusammengefasst werden, dass ihre Zusammengehörigkeit leicht erkennbar ist.
30.06. eines jeden Jahres für das Wintersemester
30.11. eines jeden Jahres für das Sommersemester
Ausschließlich Bewerber, die ihren gegenwärtigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und in Besitz eines gültigen Visums sind, das sie zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, können auch nach dem o.g. Bewerbungsschluss zugelassen werden.
Kontakt
Internationales Büro
- Narangerel TsendbaatarDipl.-Wirtsch.jur. (FH)Haus 1 · Raum 118a