Caspar-David-Friedrich-Stipendium

Die Absolventin lächelt in die Kamera. Ihr Oberkörper ist vor einem wolkenähnlichen Hintergrund zu sehen.
Stipendiatin Christina Quandt, Preisträgerin 2024
Stipendiatin Rebekka Jochem
Stipendiatin Rebekka Jochem, Preisträgerin 2023
Abschlussarbeit "Ist das Kitsch?", Christina Quandt, 2024
Abschlussarbeit "Feminism, Coding & Textile", Rebekka Jochem, 2020

Die Hochschule Wismar, Hochschule für Musik und Theater Rostock und Universität Greifswald (Caspar-David-Friedrich-Institut) vergeben auf der Grundlage des Landesgraduiertenförderungsgesetzes M- V (LGFG M-V) einmal jährlich jeweils ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium zur Förderung herausragender künstlerischer Entwicklungsvorhaben.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Künstlerischer Hochschulabschluss an einer Kunsthochschule oder ein vergleichbares Studium in M-V
  • Weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen
  • Das Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lassen

Umfang der Förderung:

  • Grundstipendiensatz: 1.500,00 EUR
  • Familienzuschläge in Höhe von 150,00 EUR für das erste Kind, 100,00 EUR für jedes weitere
  • Förderdauer: Max. ein Jahr

Ausschlusskriterien:

  • Förderung durch andere Einrichtungen: Das Vorhaben wird bereits von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gefördert oder wurde in der Vergangenheit gefördert.
  • Förderung eines parallelen Vorhabens: Ein anderes Promotions- oder künstlerisches Entwicklungsvorhaben wird oder wurde bereits aus öffentlichen Mitteln oder von überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten privaten Einrichtungen gefördert.
  • Ausbildung oder berufliche Einführung: Eine laufende Ausbildung oder berufliche Einführung wird nicht für die Dauer des Vorhabens unterbrochen.
  • Erwerbstätigkeit: Es wird eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, die nicht mit dem Vorhaben vereinbar ist, es sei denn, es handelt sich um:
    • eine Tätigkeit in Forschung und Lehre an der Hochschule mit bis zu zehn Stunden wöchentlich, oder
    • eine anderweitige Erwerbstätigkeit im Umfang von bis zu fünf Stunden wöchentlich.

Weitere Regelungen sind im Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG M-V) und der Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) nachzulesen.

Bewerbungsfrist

01.01.-28.02.

Förderbeginn

01.05.

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